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Suchergebnis Urteilssuche (451 - 460 von 678)
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63 T 121/12 - Streitwert der Vorschussklage für MängelbeseitigungLeitsatz: Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung richtet sich - wie bei sonstigen Zahlungsklagen auch - nach dem geltend gemachten Betrag. Der Ansatz des Jahresbetrages einer angemessenen Minderung entsprechend § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG kommt nicht in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.08.2012
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67 S 522/11 - Klageänderung in der Berufungsinstanz; „ohnehin“ zugrunde zu legende Tatsachen nach § 529 ZPOLeitsatz: Eine in der ersten Instanz nicht mehr zu berücksichtigende Kündigung (wegen Zahlungsverzugs) kann auch im zweiten Rechtszug keine Berücksichtigung finden und ist als Klageänderung unzulässig. Die dieser Kündigung zugrunde liegenden Tatsachen sind vom Berufungsgericht nicht „ohnehin" der Entscheidung zugrunde zu legen, wenn es in erster Instanz auf die Mietrückstände für die verspätete Kündigung nicht ankam. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.08.2012
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63 T 118/12 - Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung bei Instandsetzungsmaßnahme; Reparatur des Balkons; Lärm; StaubLeitsatz: 1. Führt der Vermieter im vom Mieter bewohnten Hause Instandsetzungsarbeiten durch, ohne zuvor einen Duldungstitel erwirkt zu haben, kann der Mieter deren weitere Durchführung im Wege der einstweiligen Verfügung unterbinden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Maßnahmen mit lediglich unerheblichen Beeinträchtigungen verbunden sind oder der Mieter sich zuvor mit der Durchführung der Arbeiten einverstanden erklärt hat. 2. Der Verfügungsanspruch ergibt sich in einem solchen Fall aus den §§ 862 Abs. 1, 858 BGB, der Verfügungsgrund ist - auch ohne gesonderten Vortrag - indiziert. 3. Ob dem Vermieter ein materiell-rechtlicher Duldungsanspruch gemäß § 554 Abs. 1 BGB zusteht, ist für den Erlass der einstweiligen Verfügung unbeachtlich, da es sich insoweit um eine gemäß § 863 BGB nicht zu berücksichtigende petitorische Einwendung handelt.LG Berlin07.08.2012
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63 S 454/11 - Zeitlich befristeter Ausschluss der KündigungLeitsatz: Der Ausschluss der Kündigung für einen bestimmten Zeitraum stellt keine unzulässige Verlängerung der Kündigungsfristen dar. Die Vereinbarung ist auch formularmäßig möglich, wenn sie für beide Seiten gilt und die mögliche Höchstdauer von vier Jahren zwischen Vertragsschluss und erstmaligem Beendigungszeitpunkt nicht überschritten wird. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.08.2012
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63 S 359/10 - Verwehrung des Zutritts eines gerichtlich bestellten Mietpreissachverständigen; Mieterhöhung; BeweisvereitelungLeitsatz: Wird dem Sachverständigen der Zutritt zur Wohnung mehrfach verweigert, kann das Gericht die vom Vermieter behauptete Miethöhe als zutreffend unterstellen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin03.08.2012
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63 S 576/11 - Abstellen von Kinderwagen im Hausflur; Mitbenutzungsrechte; Gemeinschaftsflächen; Nutzung des Treppenraums; Bestimmungsrecht des VermietersLeitsatz: 1. Im Rahmen des einem Mieter kraft Mietvertrages zustehenden Mitbenutzungsrechts an Gemeinschaftsflächen darf er auch einen Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn ihm unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters und auch den Belangen der anderen Mieter das Verbringen in die Wohnung nicht zumutbar ist. 2. Ein Vermieter ist gegenüber dem Mieter nicht verpflichtet, anderen Mietern Nutzungsrechte an den Gemeinflächen nur in dem Umfang einzuräumen oder solche Nutzungen zu dulden, die er ihnen zwingend zugestehen muss; vielmehr kann er in Ausübung seines Eigentumsrechts über die Nutzung des Hausflurs grundsätzlich bestimmen und anderen Mietern auch weitergehende Nutzungsmöglichkeiten (hier: Abstellen eines Kinderwagens) erlauben. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin31.07.2012
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63 S 4/12 - Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung ausreichendLeitsatz: Für eine Mieterhöhung nach § 10 WoBindG (hier: wegen Erhöhung der Pauschalen für Verwaltung und Instandhaltung und der Kosten für Aufwendungsdarlehen) ist ein Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung ausreichend; einer Einzelmiete nach § 8 a Abs. 5 WoBindG ist nicht zu bilden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.07.2012
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63 T 109/12 - Jahresbetrag der Mieterhöhung als Streitwert auch bei mehreren MieterhöhungsverlangenLeitsatz: 1. Der Gebührenstreitwert einer auf die Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558 BGB gerichteten Klage bemisst sich allein nach dem Jahreswert der begehrten Erhöhung. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nicht nur über das vorgerichtliche, sondern auch über weitere - im Rechtsstreit nachgeholte oder nachgebesserte – Erhöhungsverlangen zu befinden hat. 2. Vergleichen sich die Parteien im Rahmen eines auf die Erhöhung des Mietzinses nach § 558 BGB gerichteten Rechtsstreits über innerprozessuale Vorfragen des Zustimmungsanspruchs, die vorprozessual nicht im Streit standen - hier: die Vermieterstellung eines von mehreren Klägern -, erhöht dies den Vergleichswert nicht.LG Berlin17.07.2012
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65 S 66/12 - Schönheitsreparaturen; Quotenklausel; Kostenvoranschlag durch vom Vermieter auszuwählendes Malerfachgeschäft; FachhandwerkerklauselLeitsatz: Eine Quotenklausel, nach der zur Ermittlung der vom Mieter zu tragenden Kosten ein Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes zugrunde gelegt werden soll, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin17.07.2012
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67 S 507/11 - Widerruf der Genehmigung zur Installation einer Parabolantenne wegen veränderter Umstände; digitales BreitbandnetzLeitsatz: 1. Der Vermieter darf die Genehmigung zur Montage einer Satellitenanlage auf dem Dach widerrufen, wenn dies wegen veränderter Umstände vorbehalten war. 2. Solche veränderten Umstände liegen dann vor, wenn die Wohnung an das rückkanalfähige digitale Breitbandnetz angeschlossen wird und der (ukrainische) Mieter Radio- und Fernsehprogramme in seiner Sprache über den (kostenpflichtigen) Internetzugang empfangen kann. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin16.07.2012