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Urteil Streitwert der Vorschussklage für Mängelbeseitigung
Schlagworte
Streitwert der Vorschussklage für Mängelbeseitigung
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung richtet sich - wie bei sonstigen Zahlungsklagen auch - nach dem geltend gemachten Betrag. Der Ansatz des Jahresbetrages einer angemessenen Minderung entsprechend § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG kommt nicht in Betracht.
(Leitsatz der Redaktion)
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