Urteil Abstellen von Kinderwagen im Hausflur
Schlagworte
Abstellen von Kinderwagen im Hausflur; Mitbenutzungsrechte; Gemeinschaftsflächen; Nutzung des Treppenraums; Bestimmungsrecht des Vermieters
Leitsätze
1. Im Rahmen des einem Mieter kraft Mietvertrages zustehenden Mitbenutzungsrechts an Gemeinschaftsflächen darf er auch einen Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn ihm unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters und auch den Belangen der anderen Mieter das Verbringen in die Wohnung nicht zumutbar ist.
2. Ein Vermieter ist gegenüber dem Mieter nicht verpflichtet, anderen Mietern Nutzungsrechte an den Gemeinflächen nur in dem Umfang einzuräumen oder solche Nutzungen zu dulden, die er ihnen zwingend zugestehen muss; vielmehr kann er in Ausübung seines Eigentumsrechts über die Nutzung des Hausflurs grundsätzlich bestimmen und anderen Mietern auch weitergehende Nutzungsmöglichkeiten (hier: Abstellen eines Kinderwagens) erlauben.
(Leitsätze der Redaktion)
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