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Suchergebnis Urteilssuche (481 - 490 von 678)

  1. 63 S 487/11 - Anwendbarkeit des qualifizierten Mietspiegels; Widerlegung der Vermutungsregel; Hochhauswohnung; Leipziger Straße; Überschreitung der Mietspiegelwerte bei sämtlichen Wohnungen eines Gebäudes
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 2011 ist auch auf eine Wohnung im 22. Obergeschoss eines Hauses in der Leipziger Straße anwendbar. 2. Die Vermutungswirkung des qualifizierten Mietspiegels wird nicht allein dadurch widerlegt, dass sämtliche Wohnungen im Haus zu Mieten vermietet sind, die die Mietspiegelwerte übersteigen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    11.05.2012
  2. 65 S 94/12 - Wohnflächenvereinbarung nach DIN 277; Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung
    Leitsatz: Eine mietvertragliche Vereinbarung, die Mietfläche nicht nach der Wohnflächenverordnung, sondern nach der DIN 277 zu berechnen, ist wirksam und verstößt nicht gegen §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 536 Abs. 4 BGB. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    04.05.2012
  3. 65 S 14/11 - Minderung bei Schimmel im Schlafzimmer und geringer Beheizung, Kündigung wg. nicht gezahlter Betriebskostennachforderung
    Leitsatz: 1. Durch einen Baumangel verursachter Schimmelbefall im Schlafzimmer berechtigt zur Mietminderung (hier: 10 %), auch wenn durch geringe Beheizung der Mieter die Feuchtigkeitsschäden befördert (aber nicht verursacht) hat. 2. Eine fristgerechte Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Mieters ist begründet, wenn zu relativ geringfügigen überhöhten Minderungsbeträgen der Umstand kommt, dass eine titulierte Forderung auf Nachzahlung von Betriebskosten nicht beglichen wurde, obwohl der Mieter dafür Leistungen der Sozialbehörde erhalten hatte, die er auf andere Weise verbrauchte, so dass dem Vermieter Kosten für eine fruchtlose Zwangsvollstreckung entstanden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    04.05.2012
  4. 50 S 53/11 - Schneeräumvertrag als Dienstvertrag; Winterdienst
    Leitsatz: 1. Bei einem Winterdienstvertrag handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit überwiegend dienstvertraglichem Charakter und nicht um einen Werkvertrag, so dass bei unzureichender Schneeräumung eine Minderung der Vergütung nicht möglich ist. 2. Die Vergütung wird im Wesentlichen dafür geschuldet, dass die Schneeräumfirma die Verkehrssicherungspflicht des Anlegers übernommen hat. Das gilt auch nach der Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes. 3. Ob die Neufassung des Straßenreinigungsgesetzes, wonach die Verantwortlichkeit des Anliegers durch die Beauftragung eines Dritten nicht entfällt, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Bundesrecht (§ 831 Abs. 1 Satz 2 BGB) nichtig ist, kann dahinstehen, da hier nicht die Schneereinigung von öffentlichen Flächen im Streit ist. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.04.2012
  5. 2 S 303/11 - Deckelung der Mieterhöhung durch Vergunstmiete für Bundesbedienstete
    Leitsatz: Die Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann nach einem zum Bestandteil des Mietvertrages mit einem Bundesbediensteten gewordenen Fördervertrag auf einen bestimmten Betrag darunter begrenzt sein (Vergunstmiete); diese Einschränkung gilt auch nach Eintritt in das Rentenalter weiter. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Erfurt
    27.04.2012
  6. 5 O 21/12 - Mietmangel bei gefahrdrohendem Zustand der Mietsache
    Leitsatz: Eine Mietsache ist zwar schon dann mangelhaft, wenn der Mieter sie nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung gebrauchen kann. Das setzt aber voraus, dass der Mieter von der Gefahr (hier: drohendes Herabbrechen der Decke wegen zu geringer Tragkraft) weiß. Allein dass die Benutzung der Mietsache bei Kenntnis aller Umstände hätte unterbleiben müssen, begründet noch keinen Mangel.
    LG Heidelberg
    25.04.2012
  7. 16 Rh 166/09 - Mangelversorgung; Rehabilitierung; Sonder- und Spezialheimsystem; Unterbringung im Sonderheim für Psychodiagnostik
    Leitsatz: Die Unterbringung in einem Sonderheim für Psychodiagnostik allein wegen Erziehungsschwierigkeiten dient einem sachfremden Zweck und rechtfertigt die strafrechtliche Rehabilitierung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Rostock
    11.04.2012
  8. 63 S 592/11 - Minderung wegen Baulärms; erwartbare Bautätigkeiten in räumlicher Umgebung bei Mietvertragsabschluss; brachliegende Nachbargrundstücke
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat kein Recht auf Mietminderung, wenn schon bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar ist, dass mit Bautätigkeiten in der weiteren räumlichen Umgebung des Mietobjektes gerechnet werden muss. 2. Mit Bautätigkeiten zu rechnen ist insbesondere in ausgewiesenen Sanierungsgebieten, bei baufälligen Gebäuden, erneuerungsbedürftigen Fassaden oder Baulücken in der Nachbarschaft. 3. Für einen Ausschluss der Mietminderung ist maßgebend, ob der Mieter bei Mietvertragsabschluss mit einer Bautätigkeit rechnen musste; nicht erforderlich ist ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Mietvertragsabschluss und Aufnahme der Bautätigkeit (hier: zwölf Jahre). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    05.04.2012
  9. 63 T 47/12 - Gebührenstreitwert für selbständiges Beweisverfahren; Mietmangel
    Leitsatz: 1. Bei einem auf die Feststellung von Feuchtigkeitserscheinungen in einer Mietwohnung gerichteten selbständigen Beweisverfahren ist dessen Gebührenstreitwert auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers grundsätzlich mit dem viereinhalbfachen Jahresbetrag der angemessenen Minderung zu bemessen. 2. Sind die im selbständigen Beweisverfahren festzustellenden Mängel auch für zeitlich vor der Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens herrührende Ansprüche erheblich und diese Ansprüche voraussichtlicher Gegenstand einer späteren Hauptsachenklage, können sie gemäß § 40 GKG für die Streitwertbemessung nur herangezogen werden, wenn die insoweit beabsichtigte spätere Klageerhebung in der Antragsschrift vorgetragen oder sonst wie ersichtlich ist.
    LG Berlin
    02.04.2012
  10. 67 S 231/11 - Wärmecontracting; mietvertragliche Vereinbarung zur Umlage der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser
    Leitsatz: Wird in einer mietvertraglichen Vereinbarung alternativ u. a. auch die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser genannt, sind die Kosten des Wärmecontractings umlagefähig. Wird schon bei Abschluss des Mietvertrages die Mietwohnung im Rahmen von Wärmecontracting mit Heizwärme versorgt, muss der Mieter bei Bedenken gegen die zu erwartende Höhe der Kosten bei dem Vermieter entsprechend nachfragen und gegebenenfalls den Mietvertrag nicht abschließen; eine Aufklärungs- oder Informationspflicht der Vermieterseite besteht insofern nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    02.04.2012