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Urteil Deckelung der Mieterhöhung durch Vergunstmiete für Bundesbedienstete


Schlagworte

Deckelung der Mieterhöhung durch Vergunstmiete für Bundesbedienstete

Leitsatz

Die Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann nach einem zum Bestandteil des Mietvertrages mit einem Bundesbediensteten gewordenen Fördervertrag auf einen bestimmten Betrag darunter begrenzt sein (Vergunstmiete); diese Einschränkung gilt auch nach Eintritt in das Rentenalter weiter.

(Leitsatz der Redaktion)

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