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Urteil Deckelung der Mieterhöhung durch Vergunstmiete für Bundesbedienstete
Schlagworte
Deckelung der Mieterhöhung durch Vergunstmiete für Bundesbedienstete
Leitsatz
Die Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann nach einem zum Bestandteil des Mietvertrages mit einem Bundesbediensteten gewordenen Fördervertrag auf einen bestimmten Betrag darunter begrenzt sein (Vergunstmiete); diese Einschränkung gilt auch nach Eintritt in das Rentenalter weiter.
(Leitsatz der Redaktion)
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