Urteil Minderung bei Schimmel im Schlafzimmer und geringer Beheizung
Schlagworte
Minderung bei Schimmel im Schlafzimmer und geringer Beheizung, Kündigung wg. nicht gezahlter Betriebskostennachforderung
Leitsätze
1. Durch einen Baumangel verursachter Schimmelbefall im Schlafzimmer berechtigt zur Mietminderung (hier: 10 %), auch wenn durch geringe Beheizung der Mieter die Feuchtigkeitsschäden befördert (aber nicht verursacht) hat.
2. Eine fristgerechte Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Mieters ist begründet, wenn zu relativ geringfügigen überhöhten Minderungsbeträgen der Umstand kommt, dass eine titulierte Forderung auf Nachzahlung von Betriebskosten nicht beglichen wurde, obwohl der Mieter dafür Leistungen der Sozialbehörde erhalten hatte, die er auf andere Weise verbrauchte, so dass dem Vermieter Kosten für eine fruchtlose Zwangsvollstreckung entstanden.
(Leitsätze der Redaktion)
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