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Urteil Wohnflächenvereinbarung nach DIN 277
Schlagworte
Wohnflächenvereinbarung nach DIN 277; Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung
Leitsatz
Eine mietvertragliche Vereinbarung, die Mietfläche nicht nach der Wohnflächenverordnung, sondern nach der DIN 277 zu berechnen, ist wirksam und verstößt nicht gegen §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 536 Abs. 4 BGB.
(Leitsatz der Redaktion)
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