Urteil Wärmecontracting
Schlagworte
Wärmecontracting; mietvertragliche Vereinbarung zur Umlage der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser
Leitsatz
Wird in einer mietvertraglichen Vereinbarung alternativ u. a. auch die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser genannt, sind die Kosten des Wärmecontractings umlagefähig. Wird schon bei Abschluss des Mietvertrages die Mietwohnung im Rahmen von Wärmecontracting mit Heizwärme versorgt, muss der Mieter bei Bedenken gegen die zu erwartende Höhe der Kosten bei dem Vermieter entsprechend nachfragen und gegebenenfalls den Mietvertrag nicht abschließen; eine Aufklärungs- oder Informationspflicht der Vermieterseite besteht insofern nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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