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Urteil Anwendbarkeit des qualifizierten Mietspiegels
Schlagworte
Anwendbarkeit des qualifizierten Mietspiegels; Widerlegung der Vermutungsregel; Hochhauswohnung; Leipziger Straße; Überschreitung der Mietspiegelwerte bei sämtlichen Wohnungen eines Gebäudes
Leitsätze
1. Der Berliner Mietspiegel 2011 ist auch auf eine Wohnung im 22. Obergeschoss eines Hauses in der Leipziger Straße anwendbar.
2. Die Vermutungswirkung des qualifizierten Mietspiegels wird nicht allein dadurch widerlegt, dass sämtliche Wohnungen im Haus zu Mieten vermietet sind, die die Mietspiegelwerte übersteigen.
(Leitsätze der Redaktion)
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