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  1. I-24 U 160/11 - Unternehmensbezogener Mietvertrag mit Inhaber, nicht mit Geschäftsführer abgeschlossen
    Leitsatz: Ist ein Mietvertrag den Umständen nach unternehmensbezogen, so wird er im Zweifel mit dem Inhaber des jeweiligen Unternehmens und nicht mit dem für das Unternehmen Handelnden abgeschlossen.
    OLG Düsseldorf
    09.01.2012
  2. I-24 U 162/11 - Keine Aufklärungspflicht des Gewerberaumvermieters über Betriebskostenvorauszahlungen; Mangel des Gewerberaums durch Zugangserschwerung; Verlust des Minderungsrechts; Mängelanzeige
    Leitsatz: 1. Verlangt der Vermieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, die in ihrer Höhe die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten, ohne den Beklagten hierauf hinzuweisen, fällt ihm eine Aufklärungspflichtverletzung nicht zur Last. 2. Eine Pflichtverletzung des Vermieters ist nur dann zu bejahen, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen. 3. Der Mieter kann sich wegen möglicher Beeinträchtigungen seines Mietgebrauchs durch Bauarbeiten gegenüber seinem Ladenlokal nicht auf ein Minderungsrecht berufen, wenn er dem Vermieter einen entsprechenden Mangel während der gesamten Mietzeit nicht angezeigt hat. 4. Wird der Zugang zu einem von Kundenströmen frequentierten Ladenlokal erheblich erschwert, kann ein Mangel der Mieträume vorliegen.
    OLG Düsseldorf
    08.03.2012
  3. I-24 U 123/11 - Gewerberaummietvertrag, vertragliche Nebenpflichten, Beteiligung des Mieters von Erdgeschossräumen an Aufzugskosten, Umlagefähigkeit nach Zweiter Berechnungsverordnung, „sonstige Betriebskosten“
    Leitsatz: 1. Kosten des Wachdienstes sind als sonstige Kosten im Sinne der Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV auch in Mietverhältnissen über Geschäftsräume nur umlagefähig, wenn sie in der Umlagenvereinbarung als solche ausdrücklich genannt sind.2. In der jahrelangen vorbehaltlosen Zahlung vertraglich nicht geschuldeter Nebenkostenpositionen allein kann ohne weitere Umstände eine stillschweigende vertragliche Erweiterung der umlagefähigen Nebenkosten nicht gesehen werden.3. Hauswartkosten sind grundsätzlich umlagefähig, müssen aber nachvollziehbar so aufgeschlüsselt sein, dass nicht ansetzbare Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung (einschließlich Kleinreparaturen) und Kosten für Verwaltungstätigkeiten, ggf. auch im Wege der Schätzung herausgerechnet werden können.4. Bei einem Gewerberaummietvertrag benachteiligt die formularvertragliche Beteiligung des Mieters von Erdgeschossräumen an den Aufzugskosten diesen nicht unangemessen.5. Bei einem Gewerberaummietvertrag ist die formularvertragliche Umlage von Kosten der „kaufmännischen und technischen Hausverwaltung“ nicht überraschend und beteiligt den Mieter nicht unangemessen.6. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, den Mieter nur mit Nebenkosten belasten, die erforderlich und angemessen sind, und verpflichtet den Vermieter zur Freistellung des Mieters von in diesem Sinne unnötigen Kosten.7. Der Mieter muss selbst prüfen und entscheiden, ob der beabsichtigte Vertrag auch im Hinblick auf die übernommenen Betriebskosten für ihn vorteilhaft ist, sich insbesondere umfassend informieren und zu klärungsbedürftigen Punkten in den Vertragsverhandlungen Fragen stellen. 8. Die Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen schafft noch keinen Vertrauenstatbestand für die Gesamthöhe der Betriebskosten mit der Folge, dass der Mieter auf ein zu erwartendes Abrechnungsergebnis schließen dürfte.
    OLG Düsseldorf
    27.03.2012
  4. 1 Reha Ws 184/10 - Rehabilitierung; Freiheitsentziehung; Jugendwerkhof; Spezialkinderheim
    Leitsatz: Die Anordnung der Heimerziehung in einem (Spezial-) Kinderheim, die in der Regel mit erheblichen freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden war, stellt eine Freiheitsentziehung i. S. d. § 2 StrRehaG dar. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    OLG Dresden
    02.04.2012
  5. 1 Reha Ws 2/12 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Unterbringung in einem Kinderheim
    Leitsatz: Die Unterbringung in einem Kinderheim ist rechtsstaatswidrig, wenn sie nicht aus fürsorgerischen Gesichtspunkten erfolgte, sondern wegen der Orientierung an der versuchten „Republikflucht" der Mutter auf sachfremdem Erwägungen beruhte. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Dresden
    10.02.2012
  6. 1 Reha Ws 102/12 - Strafrechtliche Rehabilitierung, Haftopferrente, Versagungsgrund, Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund, Dauer der Einzelstrafe bei Bildung einer Gesamtstrafe
    Leitsatz: Bei Verhängung einer (Einheits-) Freiheitsstrafe für mehrere Delikte ist zu prüfen, ob für eine einzelne der abgeurteilten Taten eine Strafe verwirkt gewesen wäre, die zur Versagung der besonderen Zuwendung für Haftopfer führt. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Dresden
    19.11.2012
  7. 2 U 83/12 - Keine Entschädigung für öffentlich-rechtliche Baulast; internationale Zuständigkeit
    Leitsatz: Eine Baulast stellt lediglich eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung dar, aus der sich Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nur bei besonderen Absprachen ergeben können. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Celle
    10.07.2012
  8. 2 W 269/12 - Jahresnutzungswert maßgeblich bei Räumungsklage des Eigentümers gegen den Untermieter
    Leitsatz: Stützt der Vermieter seinen Herausgabeanspruch gegen den Untermieter zumindest auch auf sein Eigentum, ist für den Streitwert der Jahresnutzungswert auch dann maßgeblich, wenn die streitige Zeit weniger als ein Jahr beträgt.
    OLG Celle
    12.12.2012
  9. 5 U 46/11 - Ankaufsrecht der Deutschen Bundesbahn für Betriebsgrundstück der Deutschen Reichsbahn
    Leitsatz: 1. Öffentlicher Nutzer i. S. d. § 3 Abs. 1 VerkFlBerG, der von dem privaten Eigentümer den Verkauf des Grundstücks an sich verlangen kann, ist auch die Deutsche Bundesbahn, die nach Umwandlung der Deutschen Reichsbahn in eine Aktiengesellschaft weiterhin einen besonderen Versorgungsauftrag erfüllt. 2. Das Grundstück, für das das Ankaufsrecht geltend gemacht wird, ist auch dann zur Erfüllung einer derartigen Versorgungsaufgabe bebaut, wenn auf ihm Nebenanlagen errichtet worden sind, die zum Betrieb und Unterhalt der Bahn benötigt werden. 3. Bei der Kaufpreisbemessung ist zu berücksichtigen, dass die betroffenen Grundstücke bereits rechtlich und/oder faktisch belastet waren. 4. Bei der Wertermittlung ist derjenige Zustand des Grundstücks zugrunde zu legen, den dieses vor der tatsächlichen Inanspruchnahme hatte („alter Zustand - neuer Preis"). (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    22.03.2012
  10. 2 Ws (Reha) 4/12 - Einweisung in Spezialheim, grobes Missverhältnis zwischen Einweisungsanlass und Einweisungsfolgen, Lebensbedingungen in den Spezialheimen
    Leitsatz: 1. Ein grobes Missverhältnis zwischen Einweisungsanlass und Einweisungsfolge i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG besteht, wenn sich ein gänzlich unerträgliches, die Menschenwürde des Betroffenen verletzendes Missverhältnis feststellen lässt, durch das dieser zum bloßen Objekt staatlicher Interessendurchsetzung degradiert worden ist. 2. Ob ein solches grobes Missverhältnis vorliegt, kann sachgerecht nur unter Berücksichtigung der Art und Weise der festgelegten Rechtsfolgen beurteilt werden, so dass insofern auch die allgemein vorherrschenden Lebensbedingungen in den Heimen nicht ohne Relevanz sind. 3. Die Einweisung eines 10-Jährigen in ein Spezialkinderheim ist trotz der schlechten Unterbringungsbedingungen nicht grob unverhältnismäßig, wenn dieser sich mit seiner Mutter teilweise bis in die Nachtstunden in Gaststätten aufhielt, mehrfach den Polizeinotruf wählen musste, weil er nicht in die Wohnung kam und die Mutter dorthin erst spätnachts zurückkehrte, durch Ladendiebstähle aufgefallen war und tage- und wochenlang die Schule geschwänzt hatte, wo es zu aggressiven Auseinandersetzungen mit Lehrern und Mitschülern kam. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    11.09.2012