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Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung, Haftopferrente, Versagungsgrund, Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund, Dauer der Einzelstrafe bei Bildung einer Gesamtstrafe
Schlagworte
Strafrechtliche Rehabilitierung, Haftopferrente, Versagungsgrund, Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund, Dauer der Einzelstrafe bei Bildung einer Gesamtstrafe
Leitsatz
Bei Verhängung einer (Einheits-) Freiheitsstrafe für mehrere Delikte ist zu prüfen, ob für eine einzelne der abgeurteilten Taten eine Strafe verwirkt gewesen wäre, die zur Versagung der besonderen Zuwendung für Haftopfer führt.
(Leitsatz der Redaktion)
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