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Urteil Rehabilitierung
Schlagworte
Rehabilitierung; Freiheitsentziehung; Jugendwerkhof; Spezialkinderheim
Leitsatz
Die Anordnung der Heimerziehung in einem (Spezial-) Kinderheim, die in der Regel mit erheblichen freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden war, stellt eine Freiheitsentziehung i. S. d. § 2 StrRehaG dar.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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