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Urteil Unternehmensbezogener Mietvertrag mit Inhaber, nicht mit Geschäftsführer abgeschlossen
Schlagworte
Unternehmensbezogener Mietvertrag mit Inhaber, nicht mit Geschäftsführer abgeschlossen
Leitsatz
Ist ein Mietvertrag den Umständen nach unternehmensbezogen, so wird er im Zweifel mit dem Inhaber des jeweiligen Unternehmens und nicht mit dem für das Unternehmen Handelnden abgeschlossen.
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