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Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung
Schlagworte
Strafrechtliche Rehabilitierung; Unterbringung in einem Kinderheim
Leitsatz
Die Unterbringung in einem Kinderheim ist rechtsstaatswidrig, wenn sie nicht aus fürsorgerischen Gesichtspunkten erfolgte, sondern wegen der Orientierung an der versuchten „Republikflucht" der Mutter auf sachfremdem Erwägungen beruhte.
(Leitsatz der Redaktion)
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