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  1. III/V H 3187/89 - Wohnraumeignung; Bewohnbarkeit; Abnutzung, Alterung; Witterungseinflüsse; Dritteinwirkung; Mängelbeseitigungsmaßnahme
    Leitsatz: 1. Ein die Wohnraumeignung beseitigender Mangel liegt insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht (§ 177 II BauGB) oder wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlage nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird (§ 177 III Nr. 1 BauGB). 2. Zur Frage der Zumutbarkeit von Baumaßnahmen, um Räume be-wohnbar zu machen, und zur Angemessenheit der dafür gesetzten Frist.
    VG Frankfurt a.M.
    08.01.1990
  2. VG 6 A 61.89 - Ablehnung eines Richters; Richterablehnung; Befangenheit
    Leitsatz: Wird das Gesuch um Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit mit mehreren voneinander unabhängigen Tatbeständen begründet, so kommt es auf die Gesamtschau der vorgetragenen Tatsachen an.
    VG Berlin
    06.04.1990
  3. VG 23 A 235/86 - Wohnungsverkleinerung; Abriß eines Seitenflügels; Umbau von Wohnungen; Änderung von Wohngewohnheiten
    Leitsatz: Die Voraussetzungen von § 17 Abs. 1 Satz 3 II. WoBauG liegen nicht vor, wenn durch den Abriß eines Seitenflügels eine frühere großzügig geschnittene Wohnung verkleinert worden ist.
    VG Berlin
    11.04.1990
  4. VG 22 A 283.89 - Wohnungsaufsicht; erhebliche Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs; Treppenhaus
    Leitsatz: Der Tatbestand des § 9 Abs. 2 Nr. 1 WoAufG ist nicht erfüllt, wenn sich der Anstrich eines Treppenhauses nach Alter, Sauberkeit und Flächendeckung noch in einem Zustand befindet, der einen durchschnittlich empfindenden Benutzer des Treppenhauses nicht abstößt oder mit Widerwillen erfüllt.
    VG Berlin
    09.07.1990
  5. VG 13 A 25.88 - Geschoßflächenzahl; Dachgeschossausbau; bauliche Nutzung; Kompensationsforderung
    Leitsatz: Bei einer weiteren Überschreitung der bereits mit dem vorhandenen Gebäude erheblich überschrittenen Geschoßflächenzahl durch Dach-geschoßausbau kommt es für die Anwendung der Ausnahmeregelung des § 25 c Abs. 2 BauNVO darauf an, ob städtebauliche Mißstände entstehen oder verschärft werden; hierbei sind die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung und die Kompensationsforderung im Falle ihrer Überschreitung nach § 17 BauNVO 90 als Anhaltspunkt heranzuziehen (hier: Dachgeschoßausbau bei vorhandenen 3,44 GFZ in Berlin Kreuzberg).
    VG Berlin
    22.06.1990
  6. VG 16 A 90.90 - Zweckentfremdung; Ersatzwohnraum; Verfügungsberechtigung
    Leitsatz: Zwar kann ein Ersatzwohnraumangebot einen Anspruch auf Erteilung der Zweckentfremdungsgenehmigung begründen, eine der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen ist aber die übereinstimmende Verfügungsberechtigung über den zweckfremden Wohnraum und den Ersatzraum.
    VG Berlin
    31.05.1990
  7. VG 16 A 531.89 - Zweckbestimmung; Zweckbestimmungswegfall; steuerbegünstigte Wohnung; Aufwendungsdarlehen; Aufwendungszuschuss; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Wohnraum
    Leitsatz: Die WBK ist gesetzlich nicht ermächtigt, durch Verwaltungsakt festzustellen, daß die Zweckbestimmung einer steuerbegünstigten Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Ablauf der Gewährung der Aufwendungsdarlehen/ Aufwendungszuschüsse sowie der Mietpreisbindung endet.
    VG Berlin
    06.03.1990
  8. VG 13 A 175.89 - Spanflechtzaun; Abstandfläche; Nachbarschutz
    Leitsatz: 1. Undurchsichtige Mauern, Wände und Zäune sind generell geeignet, das Landschafts- und Ortsbild im Sinne des § 10 Abs. 2 BauO Bln 1985 zu stören. 2. Ein Spanflechtzaun kann eine bauliche Anlage sein, von der eine Wirkung wie von Gebäuden ausgehen kann; in diesem Fall sind Abstandflächen einzuhalten.
    VG Berlin
    16.11.1990
  9. OVG 7 B 84.88 - Mieterhöhung; preisgebundener Altbauwohnraum; Ertragsberechnung; Modernisierungszuschläge
    Leitsatz: Bei einer Mieterhöhung aufgrund einer Ertragsberechnung gemäß § 2 XI. Bundesmietengesetz sind als Erträge gemäß § 12 ErtragsberechnungsVO nur die Grundmieten zugrunde zu legen und Modernisierungszuschläge insoweit unberücksichtigt zu lassen.
    OVG Berlin
    20.06.1990
  10. OVG 7 B 77.88 - Wohngewohnheiten; Wohnungsaufsicht; Gemeinschaftstoilette; Gemeinschaftsflur
    Leitsatz: Zwei Wohnungen, die vom Treppenhaus nur durch einen gemeinsamen Flur betreten werden können und ein an diesem Flur gelegenes gemeinsames WC aufweisen, waren 1978 nicht mehr für Wohnzwecke geeignet (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz).
    OVG Berlin
    28.03.1990