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Urteil Zweckbestimmung
Schlagworte
Zweckbestimmung; Zweckbestimmungswegfall; steuerbegünstigte Wohnung; Aufwendungsdarlehen; Aufwendungszuschuss; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Wohnraum
Leitsatz
Die WBK ist gesetzlich nicht ermächtigt, durch Verwaltungsakt festzustellen, daß die Zweckbestimmung einer steuerbegünstigten Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Ablauf der Gewährung der Aufwendungsdarlehen/ Aufwendungszuschüsse sowie der Mietpreisbindung endet.
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