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V ZB 6/05 - Ermächtigungsbeschluß für Zwangsverwalter als Vollstreckungstitel gegen Eigentümer; Überlassung einer vor Beschlagnahme geleisteten MietkautionLeitsatz: Der Zwangsverwalter ist befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Mieter des Objekts geleisteten Mietkaution zu verlangen. Der Beschluß über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZPO vollstreckt werden kann.BGH14.04.2005
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XI ZR 22/24 - Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-VerbraucherdarlehenLeitsatz: Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.BGH20.05.2025
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VII ZR 145/12 - Klageerweiterung durch Umstellung auf höhere Schlusszahlungsklage in zweiter Instanz; AusschlussberufungsfristLeitsatz: Stellt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seine Abschlagszahlungsklage aufgrund bereits erstinstanzlich eingetretener Schlussrechnungsreife gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf eine höhere Schlusszahlungsklage um, liegt hinsichtlich der Erhöhung eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO vor, die mit der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltend gemacht werden muss.BGH07.05.2015
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55 S 73/12 WEG - Ungültige Jahresabrechnung; fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen; Ergänzungsanspruch; Abschluss Kabelvertrag; zehnjährige Laufzeit; ordnungsgemäße Verwaltung; Zulässigkeit der Nebenintervention; rügelose EinlassungLeitsatz: 1. Die fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen in der Jahresgesamtabrechnung führt bei entsprechender Anfechtung des Beschlusses zur Ungültigkeit sowohl der Jahresgesamt- als auch der Jahreseinzelabrechnungen (im Anschluss an LG München GE 2010, 211). 2. Der Abschluss eines Kabelvertrags durch die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einer zehnjährigen Laufzeit entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. 3. Die Nebenintervention einiger Beklagter wird auch dann nicht gem. § 295 ZPO zulässig, wenn die verbliebenen Beklagten die Nebenintervention nicht gerügt haben; vielmehr ist die Zulässigkeit der Nebenintervention im WEG-Anfechtungsverfahren vom Gericht von Amts wegen zu prüfen.LG Berlin28.05.2013
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5 O 66/20 - Mietzahlungspflicht trotz Schließung der Geschäftsräume wegen CoronaLeitsatz: 1. Ein Geschäftsraummieter ist grundsätzlich verpflichtet, auch während der Anordnung der Schließung von Filialen nach der Corona-Verordnung die vereinbarte Miete zu zahlen. 2. Auf Mietminderung oder Unmöglichkeit kann sich der Mieter ebenso wenig berufen wie eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage verlangen. Dies käme nur bei einer der Existenzgefährdung vergleichbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung in Betracht. (Leitsätze der Redaktion)LG Heidelberg30.07.2020
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65 S 211/21 - Kostenbeteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen nur bei Substandard-Vereinbarung, Beweislast für mitvermieteten TeppichbodenLeitsatz: 1. Den Parteien steht es mit Blick auf die Vertragsfreiheit grundsätzlich frei, einen unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Zustand der Mietsache als vertragsgemäßen „Substandard“ zu vereinbaren. Nur für diesen Fall nimmt der BGH - auch bei wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksamer, vom Vermieter intendierter formularvertraglicher Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter - eine Pflicht des Mieters zur Beteiligung an den Kosten für die vom Vermieter geschuldeten und ausgeführten Schönheitsreparaturen an. Mit der Verpflichtung des Mieters, die Erstrenovierung in einer bestimmten Frist auszuführen, entfällt eine solche Vereinbarung (Substandard vertragsgemäß).2. Dass die Ausstattung einer Wohnung mit Teppichboden Bestandteil des Mietvertrages und vom Vermieter geschuldet ist, hat der Mieter zu beweisen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin17.03.2022
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2 S 48.17 - Nachbarklage gegen Anbau einer Doppelhaushälfte, Gebot des Einfügens und der Rücksichtnahme, Nachbarrechtsverletzung, Abstandsflächenüberdeckung zwischen zwei Gebäuden auf demselben GrundstückLeitsatz: Ein Doppelhaus ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken an der gemeinsamen seitlichen Grundstücksgrenze durch Aneinanderbauen zu einer Einheit zusammengefügt werden. Hierfür müssen die beiden Gebäudehälften einander nicht spiegelbildlich entsprechen und auch nicht dasselbe Bauvolumen haben; sie können auch versetzt aneinandergebaut werden. Sie dürfen jedoch nicht als zwei selbständige Baukörper erscheinen. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg09.01.2018
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8 K 233/24 - Aufklärungspflichten des Bezirksschornsteinfegers bei privatwirtschaftlichen AufträgenLeitsatz: 1. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf seine Stellung als Beliehener nicht ausnutzen, um privatwirtschaftliche Aufträge zu erhalten, und ist verpflichtet, Grundstückseigentümern immer dergestalt gegenüberzutreten, dass bei diesen der Eindruck entstehen muss, er werde seine Tätigkeit neutral und unabhängig von eigenen wirtschaftlichen Interessen ausführen. 2. Aus diesen Pflichten folgt auch, dass er, sofern er privatwirtschaftliche Schornsteinfegerarbeiten bei einem Bürger in seinem Kehrbezirk durchführen möchte, diesen über die Möglichkeit der freien Schornsteinfegerwahl aufzuklären hat.VG Berlin27.02.2025
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VIII ZR 194/21 - Kein Anschluss an die Fernheizung als Ersatz für Reparatur der GasetagenheizungLeitsatz: 1. Eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über die Ausstattung einer Mietwohnung setzt voraus, dass beide Parteien erkennbar einen bestimmten Zustand als vertraglich geschuldet vertraglich vereinbart haben (BGH, GE 2022, 93).2. Wird eine Wohnung mit einer Gasetagenheizung vermietet, kann nach allgemeiner Verkehrsanschauung der Mieter davon ausgehen, dass dies der vertragsgemäße Zustand ist.3. Die Vornahme von Modernisierungsarbeiten führt nicht zu einer Änderung der nach dem Mietvertrag geschuldeten Sollbeschaffenheit der Mietsache.(Leitsätze der Redaktion)BGH19.07.2022
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V ZR 254/99 - Bedingung, Kaufvertrag unter -; Kaufvertrag, - unter Bedingung der späteren Annahme; Vorvertrag, keine Bindung an - bei RücktrittsrechtLeitsatz: a) Mit dem Antrag auf Abschluß eines Kaufvertrages (hier: auf Annahme eines vom Verkäufer noch abzugebenden Angebots) kann für den Fall, daß der Antrag Erfolg hat, der Antrag auf Zahlung des Kaufpreises unter der Bedingung, daß der Kaufver trag abgeschlossen wird, verbunden werden (im Anschl. an Senatsurt. v. 18. April 1986, V ZR 32/85, LM Vorb. z. § 145 BGB, Nr. 20/21). b) Der aus einem Vorvertrag zum Kauf eines Grundstücks Verpflichtete kann den Abschluß des Kaufvertrags verweigern, wenn er die Leistung des Verkäufers wegen eines Sachmangels zurückweisen und sich gemäß § 326 BGB vom Kauf lösen könnte.BGH21.12.2000
