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BLw 33/95 - LPG; Vermögensauseinandersetzung; Eigenkapitalberücksichtigung; Mindestvergütung für Bodennutzung und InventarverzinsungLeitsatz: Bei der Vermögensauseinandersetzung ist in der jeweils nachfolgenden Stufe grundsätzlich dasjenige Eigenkapital zu berücksichtigen, das nach Abzug der vorhergehenden Stufe übrig bleibt, d. h. der nach Abzug der Stufen 1 und 2 (Nr. 1 und Nr. 2) verbleibende Betrag ist zu 50 % in der Stufe 3 (Nr. 3) verteilungsfähig. Die LPGs oder ihre Nachfolgeunternehmen haben zwar die Möglichkeit, in der Stufe 2 auch über die "Mindestvergütung" hinausgehende Beträge für Bodennutzung und Inventarverzinsung festzusetzen, die landeinbringenden Mitglieder haben darauf aber keinen gesetzlichen Anspruch.BGH08.12.1995
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2 KO 400/14 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Insolvenzbefangenheit einer öffentlich-rechtlichen Kapitalentschädigung; Eingliederungshilfe; HäftlingsentschädigungLeitsatz: Die Kapitalentschädigung gemäß § 17 StrRehaG ist ab Antragstellung übertragbar, pfändbar und der Insolvenz unterworfen.OVG Thüringen19.08.2014
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VIII ZR 253/11 - Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Erneuerung des Hausanschlusses; MehrwertsteuerLeitsatz: a) Der Begriff „Lieferungen von Wasser" in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG ist gemeinschaftsrechtlich so auszulegen, dass auch das Legen des - für die Wasserbereitstellung unentbehrlichen - Hausanschlusses darunter fällt, so dass auf diese Leistung der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist (Anschluss an EuGH, UR 2008, 432 - Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien; BFHE 222, 176; 223, 482). b) Die Anwendung dieses ermäßigten Steuersatzes setzt weder voraus, dass die Lieferung von Wasser und das Legen des Hausanschlusses von demselben Wasserversorgungsunternehmen erbracht werden, noch ist sie auf das erstmalige Legen eines Hausanschlusses beschränkt; der ermäßigte Steuersatz findet auch auf Arbeiten zur Erneuerung oder zur Reduzierung von Wasseranschlüssen Anwendung.BGH18.04.2012
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II ZR 256/11 - Rechtsscheinhaftung bei Unternehmergesellschaft; Unterbilanzhaftung; unrichtige Verwendung des Zusatzes „GmbH“ im BriefkopfUrteil: ...abweichend von § 4 die Bezeichnung...BGH12.06.2012
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VII ZR 217/92 - Garantieanspruch; Mangel; Darlegungslast; BeweislastLeitsatz: 1. Ein Garantieanspruch nach § 93 Abs. 1 des Gesetzes über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft vom 25. März 1982 setzt nicht voraus, daß der Auftraggeber den festgestellten Mangel angezeigt hat. 2. Ein Garantieanspruch nach § 93 Abs. 1 dieser Vorschrift ist unter der Voraussetzung, daß "der Mangel auf eine grobe Verletzung der Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung zurückzuführen ist", auch dann gegeben, wenn der Mangel schon innerhalb der Garantiezeit festgestellt wurde. 3. Dem Auftraggeber obliegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß "der Mangel auf eine grobe Verletzung der Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung zurückzuführen ist."BGH16.12.1993
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24 W 4180/97 - Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des EinberufungsmangelsLeitsatz: 1. Werden von ursprünglich 16 Wohnungseigentumseinheiten vier Einheiten so unterteilt, daß insgesamt 20 Einheiten entstehen, so haben - bei Vereinbarung des Objektprinzips - die Eigentümer der unterteilten Einheiten je eine halbe Stimme, die sie jeweils selbständig abgeben können (wie OLG Düsseldorf, OLGZ 1990, 152 = NJW-RR 1990, 521 = WE 1990, 170). 2. a) Wird bei der Einberufung der Eigentümerversammlung der Beschlußgegenstand nicht bezeichnet und waren in der Eigentümerversammlung weniger als die Hälfte der Stimmrechte vertreten, kann schon deshalb der Nachweis nicht geführt werden, daß der Eigentümerbeschluß auch bei ordnungsmäßiger Einberufung ebenso gefaßt worden wäre. b) In einem solchen Fall kann das Gericht nicht durch eine nachträgliche Befragung der nicht erschienenen Wohnungseigentümer die Nichtursächlichkeit des Einberufungsmangels auf die Beschlußfassung feststellen.KG18.11.1998
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V ZR 30/11 - Erstattungsfähige Kosten bei Beseitigung einer Besitzstörung (hier: unbefugtes Parken); Abschleppkosten; ParkraumüberwachungLeitsatz: Zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen nicht nur die Kosten des reinen Abschleppens, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen. Nicht erstattungsfähig sind dagegen die Kosten, die nicht der Beseitigung der Besitzstörung dienen, sondern im Zusammenhang mit deren Feststellung angefallen sind, wie etwa die Kosten einer Parkraumüberwachung.BGH02.12.2011
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VG 1 K 526/12 - Klagebefugnis; Rechtsbetroffenheit des Verfügungsberechtigten; Wiederaufgreifensverfahren; Form des Wiederaufgreifensantrages; Wiederaufgreifen bei materieller Rechtswidrigkeit; Vorrang der Rechtssicherheit bei jahrelanger Untätigkeit des AntragstellersLeitsatz: ...hat, weil das Grundstück gemäß §§ 4, 5...VG Cottbus15.05.2014
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VII ZR 1/19 - Regelverjährungsfrist für KündigungsfolgeschadenLeitsatz: Kündigt der Besteller einen als Dauerschuldverhältnis angelegten und als Werkvertrag einzustufenden Reinigungsvertrag außerordentlich unter anderem wegen Mängeln der vom Unternehmer erbrachten Reinigungsleistungen und verlangt er sodann Ersatz des Schadens in Form der ihm aus der Beauftragung von Drittunternehmen entstandenen Mehrkosten aufgrund der drittseitigen Erbringung der ursprünglich vom Erstunternehmer übernommenen Reinigungsleistungen während der restlichen Vertragslaufzeit, so ist die Verjährungsregelung gemäß § 634a BGB bezüglich dieses Schadensersatzanspruchs, auch soweit die Kündigung auf Mängel der erbrachten Reinigungsleistungen gestützt wird, nicht anwendbar; insoweit gilt vielmehr die Verjährungsregelung gemäß §§ 195, 199 BGB.BGH10.10.2019
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IX ZR 175/11 - Erschließungsbeitrag; Fälligkeit; Verlängerung der Fälligkeitsfrist; Säumniszuschlag; Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten in der Zwangsversteigerung; Zuteilung des Überschusses; Verjährung des WiederkaufsrechtsLeitsatz: ...Beginn der Rückstandsfrist entspricht. c...BGH24.05.2012
