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  1. 5 A 726/01 MD - Natur der Sache; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Garagengrundstück; Gartengrundstück; Abwasserversorgungsleitungengrundstück; Transformatorenstationsgrundstück; Grünanlage
    Leitsatz: 1. Die Rückgabe eines enteigneten Grundstückes scheidet aus, wenn die Rückgabe von der Natur der Sache her nicht mehr möglich ist. Dies ist der Fall, wenn ein ehemaliger Holzlagerplatz vielfach zergliedert und parzelliert wurde und daher nur wirtschaftlich unbedeutende Kleinstflächen zurückgegeben werden könnten. 2. Die Rückgabe eines Grundstückes scheidet ebenfalls aus, wenn hierdurch wirtschaftlich unvernünftige und schwerwiegende Konfliktsituationen hervorgerufen werden. Dies ist der Fall, wenn das enteignete Grundstück als Garagengrundstück, als Gartengrundstück für Abwasserversorgungsleitungen, für eine Transformatorenstation und als öffentliche Grünanlage genutzt wird und daher nur Kleinstflächen zurückgegeben werden könnten, die schwerwiegende nachbarrechtliche Nutzungskonflikte erst entstehen lassen.
    VG Magdeburg
    22.05.2002
  2. 5 A 327/01 MD - Kostenfreiheit; Grenzfeststellung; Abmarkung; Rückgabeverpflichtung; Vermessung; Besitzrecht
    Leitsatz: Aus der Kostenfreiheit des Verwaltungsverfahrens nach dem VermG folgt keine Verpflichtung der Behörde, die Kosten für die Grenzfeststellung (Abmarkung) zu übernehmen. Die Rückgabeverpflichtung der Behörde endet mit der Verschaffung des Eigentums nach Vermessung des Grundstücks. Die Durchsetzung des Besitzrechtes ist Sache des Berechtigten.
    VG Magdeburg
    05.03.2002
  3. 6 K 2205/98 GE - DGB; Vermögensgesellschaft; Treuhandgesellschaft; Rechtsnachfolger; Berechtigter; Einzelgewerkschaft; Funktionsnachfolger; Quorum; Anmeldung
    Leitsatz: Die Vermögens- und Treuhandgesellschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes mbH ist Rechtsnachfolgerin aller Gewerkschaftshaus GmbHs im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG. Der Anmeldung der an einer Gewerkschaftshaus GmbH beteiligten Einzelgewerkschaften bzw. ihrer Funktionsnachfolger in einer das Quorum erfüllenden Weise im Sinne des § 6 Abs. 1 Buchst. a Satz 2 und 3 VermG bedarf es nicht.
    VG Gera
    21.03.2002
  4. 6 K 1437/98 GE - besatzungsrechtliche Enteignung; Bodenreformenteignung; Schädigung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Ausgleichsleistungsanspruch; Schokoladenservice
    Leitsatz: Eine besatzungsrechtliche Enteignung nach den Bestimmungen der Bodenreform erstreckt sich nicht auf bewegliche verschollene Sachen, da es insoweit an einem staatlichen tatsächlichen Zugriff fehlt. Etwaige Herausgabeansprüche sind, wenn erst nach dem 2. Oktober 1990 bekannt wird, wo bzw. in wessen Besitz sich die Sache befindet, zivilrechtlicher Natur. Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bestehen nicht, weil es an einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG i. V. m. § 1 Abs 8 Buchst. a VermG fehlt.
    VG Gera
    29.05.2002
  5. 5 K 1136/97 GE - verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; angemessene Gegenleistung; Beweislast; Vermutungswiderlegung; schädigende Maßnahme; Grundstücksaktiengesellschaft; Quorum; Schuhfabrik
    Leitsatz: Eine sich aus § 1 Abs. 6 VermG in Verbindung mit dem II. Abschnitt der Anordnung BK/O (49) 180 der Alliierten Kommandantur vom 26. Juli 1949 ergebende gesetzliche Vermutung eines verfolgungsbedingten Verlustes wird bei Veräußerungen nach dem 15. September 1935, dem Tag der Nürnberger Rassegesetze, nicht dadurch erschüttert, daß die Veräußerung aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten gegen eine angemessene Gegenleistung erfolgte. Auch bei solchen Veräußerungen kann die gesetzliche Vermutung nur durch den vom derzeitigen Eigentümer zu führenden Beweis widerlegt werden, daß das Rechtsgeschäft auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus abgeschlossen worden wäre. (Leitsatz des Einsenders)
    VG Gera
    08.08.2002
  6. 3 K 835/01 GE - Altherrenverband
    Leitsatz: 1. Das Vermögen eines Altherrenverbandes, der dem NS-Altherrenbund der Deutschen Studenten beigetreten war, unterlag einer Konfiszierung nach dem SMAD-Befehl Nr. 126 vom 31. Oktober 1945. Die örtlichen Altherrenschaften waren Unterorganisationen des NS-Altherrenbundes. 2. Die spätere Aufstellung sog. NS-Enteignungslisten hat keine enteignende Wirkung.
    VG Gera
    26.02.2002
  7. 2 K 33/02 GE - Erstattungsanspruch; Prozesskosten
    Leitsatz: Die Landkreise haben gegen den Freistaat Thüringen keinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch in entsprechender Anwendung der §§ 812 ff. BGB auf Erstattung von Prozeßkosten für die bis zum 31. Dezember 1998 wahrgenommenen vermögensrechtlichen Angelegenheiten als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. (nicht rechtskräftig)
    VG Gera
    16.07.2002
  8. 4 K 372/96 - Besatzungsrechtliche Maßnahme; besatzungshoheitliche Maßnahme; Bodenreform; schädigende Maßnahme; Restitionsausschluss; Rückgabeausschluss
    Leitsatz: Voraussetzung für das Vorliegen einer besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Maßnahme im Zusammenhang mit der Bodenreform.
    VG Frankfurt/Oder
    14.11.2002
  9. 4 K 1742/97 - Unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck.
    Leitsatz: Unlautere Machenschaft bei vorgeschobenem Enteignungszweck.
    VG Frankfurt/O.
    28.10.2002
  10. 1 A 622/01 DE - Kostenerstattungsanspruch; Vorverfahren; Widerspruchsverfahren; Rechtsanwaltsgebühren; Zuständigkeit; Bindungswirkung; Verweisungsbeschluss
    Leitsatz: 1. Nach den gesetzlichen Kostenerstattungsregelungen in § 38 Abs. 2 Satz 2 VermG, § 80 Abs. 2 VwVfG, § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO sind allein die Kosten, die durch die Beauftragung des Anwalts im Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) entstehen, erstattungsfähig, nicht aber die im vorangehenden Verwaltungsverfahren entstandenen Kosten. 2. Ist dem Widerspruchsverfahren unter Beteiligung desselben Rechtsanwalts ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so ist die nach § 118 Abs. 1, § 119 Abs. 1 BRAGO einheitlich entstandene Gebühr auf das Verwaltungsverfahren einerseits und das Widerspruchsverfahren andererseits aufzuteilen. 3. Zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Nebenentscheidungen zu vermögensrechtlichen Streitfällen und zur Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses.
    VG Dessau
    11.12.2002