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Urteil Erstattungsanspruch
Schlagworte
Erstattungsanspruch; Prozesskosten
Leitsätze
Die Landkreise haben gegen den Freistaat Thüringen keinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch in entsprechender Anwendung der §§ 812 ff. BGB auf Erstattung von Prozeßkosten für die bis zum 31. Dezember 1998 wahrgenommenen vermögensrechtlichen Angelegenheiten als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. (nicht rechtskräftig)
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