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VII ZR 329/02 - Sonderfachmann kein Erfüllungsgehilfe; keine Einschränkung der Architektenhaftung durch BaugrundgutachtenLeitsatz: BGB § 278 a. F. Beauftragt ein Bauherr in selbständigen Verträgen einen Architekten und einen Sonderfachmann (hier: Bodengutachter), so ist der Sonderfachmann regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten. Entsprechendes gilt für den Architekten im Vertragsverhältnis zwischen Bauherrn und Sonderfachmann. BGB § 635 a. F. Der Architekt muß die Fachkenntnisse aufweisen, die für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ein Architekt kann sich nicht darauf berufen, daß ihm an der Universität die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Fachkenntnisse nicht vermittelt worden sind.BGH10.07.2003
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VII ZR 411/01 - Ergänzende Auslegung für VergleichLeitsatz: Zur ergänzenden Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs.BGH10.07.2003
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IX ZR 113/01 - Prozeßkostenhilfeantrag und Konkursanfechtung; Verjährung für Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters; Prozeßkostenhilfegesuch und InsolvenzanfechtungLeitsatz: Hat der Konkursverwalter innerhalb der Anfechtungsfrist ein Prozeßkostenhilfegesuch verbunden mit einer als Klageentwurf und "bedingte Klage" bezeichneten Klagebegründung eingereicht, und wird ihm Prozeßkostenhilfe nach Ablauf der Jahresfrist versagt, so hat er die Anfechtungsfrist nicht gewahrt, wenn er innerhalb der ihm dann noch zustehenden Frist lediglich den Prozeßkostenvorschuß eingezahlt, jedoch nicht schriftsätzlich erklärt hat, daß der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden soll.BGH10.07.2003
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IX ZR 119/02 - Vertraglicher Unterlassungsanspruch nach InsolvenzLeitsatz: a) Ein vertraglicher Unterlassungsanspruch, der nicht dinglich abgesichert und inhaltlich nicht auf eine Aussonderung gerichtet ist, bindet den Konkursverwalter nicht, wenn der zugrunde liegende Vertrag nicht die Konkursmasse verpflichtet. b) Schuldrechtliche Verträge wirken grundsätzlich nur nach Maßgabe der §§ 17 bis 28 KO gegen die Konkursmasse.BGH10.07.2003
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III ZB 91/02 - Rechtsweg für Arbeitslohn aus LehrauftragLeitsatz: GVG § 17 a Abs. 4 Satz 4 Seit der Neuordnung des Rechtsmittelrechts durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) können trotz des unveränderten Wortlauts des § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG auch die Landgerichte als Beschwerdegerichte im zivilprozessualen Verfahren die (Rechts-) Beschwerde an den Bundesgerichtshof aus den Gründen des § 17 a Abs. 4 Satz 5 GVG zulassen. BGB § 611 Zur Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem freien Dienstverhältnis bei einem nebenamtlichen Lehrauftrag an einer Betriebswirtschaftlichen Fachschule.BGH10.07.2003
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VIII ZB 22/03 - Einzelrichterzuständigkeit; Rechtsbeschwerde; grundsätzliche BedeutungLeitsatz: Der Einzelrichter ist bei von ihm bejahter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht befugt, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, sondern muss das Verfahren auf die Kammer (zurück-)übertragen.BGH09.07.2003
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VIII ZR 26/03 - Kündigung umgewandelter Mietwohnungen; wohnungsübernehmender Angehöriger rückt bei Vermieterkündigung in Wartefristlauf einLeitsatz: Wohnungseigentum ist auch dann "nach der Überlassung an den Mieter" im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB a. F. begründet worden, wenn der Mieter, dem gekündigt wurde, zur Zeit der Begründung des Wohnungseigentums als Angehöriger in der Wohnung lebte und mit dem Tode des damaligen Mieters kraft Gesetzes in das Mietverhältnis eingetreten ist. Der Angehörige rückt auch bezüglich der Wartefrist, die der Vermieter für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zu beachten hat, in die Rechtsposition des verstorbenen Mieters ein.BGH09.07.2003
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VIII ZR 276/02 - Keine Anbietpflicht für entfernte AlternativwohnungLeitsatz: a) Geschwister sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses privilegierte Angehörige des Vermieters im Sinne von § 564 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB a. F. (jetzt: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). b) Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht. c) Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam.BGH09.07.2003
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VIII ZR 311/02 - Anbietpflicht nach Eigenbedarfskündigung nur bis zum Ablauf der KündigungsfristLeitsatz: 1. Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. 2. Kommt der Vermieter dieser Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam. 3. Nach Beendigung des Mietverhältnisses entfällt eine Anbietpflicht des Vermieters für eine dann frei werdende Wohnung, da anderenfalls derjenige Mieter privilegiert würde, der zu Unrecht seiner Räumungspflicht nicht nachkommt. (Leitsatz zu 3 von der Redaktion)BGH09.07.2003
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X ARZ 138/03 - Verweisungsbeschluß und Beschwerdemöglichkeit; Rechtliches Gehör bei VerweisungsbeschlußLeitsatz: Die durch § 17 a Abs. 4 GVG eröffnete Beschwerdemöglichkeit schließt es auch bei einem schwerwiegenden Rechtsfehler (hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör) grundsätzlich aus, die Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu durchbrechen.BGH08.07.2003