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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 727)

  1. 64 S 86/03 - Mieterhöhung; Mietspiegel versus Gutachten
    Leitsatz: Ist dem Mieter die Mieterhöhungserklärung vor der Veröffentlichung des qualifizierten Mietspiegels zugegangen, so gilt die Vermutungswirkung des § 558 d Abs. 3, daß die darin aufgeführten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, gemäß Art. 229 § 3 Abs. 5 Satz 3 EGBGB nicht.
    LG Berlin
    02.12.2003
  2. 65 S 17/03 - Berliner Mietspiegel 2003 einschließlich Orientierungshilfe als Beweismittel
    Leitsatz: 1. Auch wenn die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2003 nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels ist, kann sie vom Gericht nach § 287 ZPO zur Spanneneinordnung herangezogen werden. 2. Die zusätzliche Einholung eines Sachverständigengutachtens ist in der Regel entbehrlich.
    LG Berlin
    03.06.2003
  3. 65 S 172/03 - Schonfristzahlung macht auch ordentliche Kündigung unwirksam
    Leitsatz: Ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges wegen Zahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam geworden, ist auch eine hilfsweise wegen des Zahlungsverzuges erklärte ordentliche Kündigung wegen Vertragsverletzung unwirksam (Rechtsmißbrauch). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.11.2003
  4. 65 S 245/03 - Keine Bindung des Vermieters durch widerspruchslose Hinnahme einer Mietminderung über einen längeren Zeitraum
    Leitsatz: Der Vermieter kann auch nach Hinnahme einer Minderung über einen längeren Zeitraum (hier: drei Jahre) das Vorliegen eines Mangels bestreiten (gegen ZK 67 MM 1998, 312).
    LG Berlin
    24.10.2003
  5. 65 S 421/02 - Außerordentliche fristlose Kündigung des Mieters bei vorsätzlich falschen Betriebskostenabrechnungen des Vermieters
    Leitsatz: Dem Mieter ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses im Sinne des § 543 BGB unzumutbar, wenn der Vermieter über längere Zeit mehrfach Betriebskosten vorsätzlich falsch abrechnet und die Einsicht in Belege verweigert.
    LG Berlin
    24.06.2003
  6. 65 S 444/00 - Niedrige Miete allein nicht ausreichend für Anwendung der Sozialklausel nach Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: 1. Das Bestandsinteresse des Mieters nach einer wirksamen Eigenbedarfskündigung hat hinter dem Erlangungsinteresse des Vermieters zurückzutreten, wenn es sich schlicht um die Vereinbarung einer günstigen Miete mit Ausschluß der Mieterhöhung für einen längeren Zeitraum handelt. 2. Anders wäre es nur, wenn der Vermieter damit eine bewußte Vermögenszuwendung beabsichtigt hatte, was dann nicht der Fall ist, wenn lediglich die Investitionen des Mieters durch die geringe Miete ausgeglichen werden sollen.
    LG Berlin
    01.04.2003
  7. 65 T 102/02 - Anforderungen an die Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs
    Leitsatz: An eine Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges dürfen keine zu hohen und übertriebenen formalistischen Anforderungen gestellt werden; vielmehr soll durch den Begründungszwang nur sichergestellt werden, daß der Mieter erkennen kann, welcher Umstand zur fristlosen Kündigung geführt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.01.2003
  8. 65 T 2/03 - Kostentragungspflicht bei Erledigung vor Rechtshängigkeit
    Leitsatz: War der Mieter mit seiner Zustimmungserklärung zu einem Mieterhöhungsverlangen in Verzug, hat er die Kosten des Rechtsstreits auch dann zu tragen, wenn die Zustimmung nach Einreichung der Klage, aber vor deren Zustellung erklärt wird, und der Vermieter die Klage nicht unverzüglich zurücknimmt.
    LG Berlin
    17.03.2003
  9. 65 T 57/03 - Begründungspflicht für Kündigung wegen Zahlungsverzugs; erneute Kündigung mit der Räumungsklage
    Leitsatz: 1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist mangels Begründung unwirksam, wenn nur ein nicht näher bezeichneter Saldo beigefügt ist. 2. Die Prozeßvollmacht eines Rechtsanwalts umfaßt bei einer Räumungsklage auch die Abgabe einer erneuten Kündigung; eine Zurückweisung durch den Mieter mangels Vollmacht ist ausgeschlossen.
    LG Berlin
    27.06.2003
  10. 67 S 110/03 - Ehrverletzendes Wandplakat als Kündigungsgrund
    Leitsatz: Die Anbringung eines ehrverletzenden Plakats an der Hausfassade kann ein ausreichender Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des verantwortlichen Mieters sein. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.08.2003