« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 727)
Sortierung:
-
64 S 86/03 - Mieterhöhung; Mietspiegel versus GutachtenLeitsatz: Ist dem Mieter die Mieterhöhungserklärung vor der Veröffentlichung des qualifizierten Mietspiegels zugegangen, so gilt die Vermutungswirkung des § 558 d Abs. 3, daß die darin aufgeführten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, gemäß Art. 229 § 3 Abs. 5 Satz 3 EGBGB nicht.LG Berlin02.12.2003
-
65 S 17/03 - Berliner Mietspiegel 2003 einschließlich Orientierungshilfe als BeweismittelLeitsatz: 1. Auch wenn die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2003 nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels ist, kann sie vom Gericht nach § 287 ZPO zur Spanneneinordnung herangezogen werden. 2. Die zusätzliche Einholung eines Sachverständigengutachtens ist in der Regel entbehrlich.LG Berlin03.06.2003
-
65 S 172/03 - Schonfristzahlung macht auch ordentliche Kündigung unwirksamLeitsatz: Ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges wegen Zahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam geworden, ist auch eine hilfsweise wegen des Zahlungsverzuges erklärte ordentliche Kündigung wegen Vertragsverletzung unwirksam (Rechtsmißbrauch). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.11.2003
-
65 S 245/03 - Keine Bindung des Vermieters durch widerspruchslose Hinnahme einer Mietminderung über einen längeren ZeitraumLeitsatz: Der Vermieter kann auch nach Hinnahme einer Minderung über einen längeren Zeitraum (hier: drei Jahre) das Vorliegen eines Mangels bestreiten (gegen ZK 67 MM 1998, 312).LG Berlin24.10.2003
-
65 S 421/02 - Außerordentliche fristlose Kündigung des Mieters bei vorsätzlich falschen Betriebskostenabrechnungen des VermietersLeitsatz: Dem Mieter ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses im Sinne des § 543 BGB unzumutbar, wenn der Vermieter über längere Zeit mehrfach Betriebskosten vorsätzlich falsch abrechnet und die Einsicht in Belege verweigert.LG Berlin24.06.2003
-
65 S 444/00 - Niedrige Miete allein nicht ausreichend für Anwendung der Sozialklausel nach EigenbedarfskündigungLeitsatz: 1. Das Bestandsinteresse des Mieters nach einer wirksamen Eigenbedarfskündigung hat hinter dem Erlangungsinteresse des Vermieters zurückzutreten, wenn es sich schlicht um die Vereinbarung einer günstigen Miete mit Ausschluß der Mieterhöhung für einen längeren Zeitraum handelt. 2. Anders wäre es nur, wenn der Vermieter damit eine bewußte Vermögenszuwendung beabsichtigt hatte, was dann nicht der Fall ist, wenn lediglich die Investitionen des Mieters durch die geringe Miete ausgeglichen werden sollen.LG Berlin01.04.2003
-
65 T 102/02 - Anforderungen an die Begründung einer fristlosen Kündigung wegen ZahlungsverzugsLeitsatz: An eine Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges dürfen keine zu hohen und übertriebenen formalistischen Anforderungen gestellt werden; vielmehr soll durch den Begründungszwang nur sichergestellt werden, daß der Mieter erkennen kann, welcher Umstand zur fristlosen Kündigung geführt hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.01.2003
-
65 T 2/03 - Kostentragungspflicht bei Erledigung vor RechtshängigkeitLeitsatz: War der Mieter mit seiner Zustimmungserklärung zu einem Mieterhöhungsverlangen in Verzug, hat er die Kosten des Rechtsstreits auch dann zu tragen, wenn die Zustimmung nach Einreichung der Klage, aber vor deren Zustellung erklärt wird, und der Vermieter die Klage nicht unverzüglich zurücknimmt.LG Berlin17.03.2003
-
65 T 57/03 - Begründungspflicht für Kündigung wegen Zahlungsverzugs; erneute Kündigung mit der RäumungsklageLeitsatz: 1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist mangels Begründung unwirksam, wenn nur ein nicht näher bezeichneter Saldo beigefügt ist. 2. Die Prozeßvollmacht eines Rechtsanwalts umfaßt bei einer Räumungsklage auch die Abgabe einer erneuten Kündigung; eine Zurückweisung durch den Mieter mangels Vollmacht ist ausgeschlossen.LG Berlin27.06.2003
-
67 S 110/03 - Ehrverletzendes Wandplakat als KündigungsgrundLeitsatz: Die Anbringung eines ehrverletzenden Plakats an der Hausfassade kann ein ausreichender Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des verantwortlichen Mieters sein. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.08.2003