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Urteil Schonfristzahlung macht auch ordentliche Kündigung unwirksam
Schlagworte
Schonfristzahlung macht auch ordentliche Kündigung unwirksam
Leitsatz
Ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges wegen Zahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam geworden, ist auch eine hilfsweise wegen des Zahlungsverzuges erklärte ordentliche Kündigung wegen Vertragsverletzung unwirksam (Rechtsmißbrauch). (Leitsatz der Redaktion)
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