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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Mietspiegel versus Gutachten
Leitsatz
Ist dem Mieter die Mieterhöhungserklärung vor der Veröffentlichung des qualifizierten Mietspiegels zugegangen, so gilt die Vermutungswirkung des § 558 d Abs. 3, daß die darin aufgeführten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, gemäß Art. 229 § 3 Abs. 5 Satz 3 EGBGB nicht.
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