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  1. 13 S 7/03 - Darlegungslast zur Billigkeit der Entgelte liegt bei BSR
    Leitsatz: Hat der Eigentümer die Entgelte der BSR nur unter Vorbehalt gezahlt und die Unbilligkeit der Tarife gerügt, hat die BSR im Rückforderungsprozeß die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast zur Billigkeit im Sinne des § 315 BGB.
    LG Berlin
    12.08.2003
  2. 23 O 77/03 - Altdarlehensforderungen; Gesetzmäßigkeitsgrundsatz; Rückforderungsanspruch
    Leitsatz: 1. Rückforderung von auf verjährte Altdarlehensforderungen an die KfW gezahlte Beträge ausgeschlossen. 2. Ein Rückforderungsanspruch erwächst auch nicht aus dem Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu Lasten der KfW.
    LG Berlin
    30.07.2003
  3. 26 O 168/03 - Wohnungsadressendienst als Wohnungsvermittlung; Vorabprovision
    Leitsatz: Das Verlangen, die Bekanntgabe von Wohnungsadressen an den Mietinteressenten von einem Abonnementpreis in Höhe von 185 Euro abhängig zu machen, verstößt gegen die verbraucherschützenden Vorschriften der §§ 2 Abs. 1, Abs. 4 und 3 Abs. 3 WVermG.
    LG Berlin
    04.06.2003
  4. 29 O 312/03 - Feststellungsklage zur Kostentragung bei Klageerledigung
    Leitsatz: Ein Feststellungsinteresse für eine unbezifferte Kostenfeststellungsklage bei "Erledigung" zwischen Einreichung und Zustellung der Klage ist auch nach der Zivilprozeßreform nicht entfallen.
    LG Berlin
    29.10.2003
  5. - 29 O 374/03 - Überwachungskosten auch bei Geschäftsraummiete nur ausnahmsweise sonstige Betriebskosten; Kosten für Anschaffung eines Feuerlöschers keine Betriebskosten; Hauswartkosten
    Leitsatz: 1. Die Kosten für eine Überwachungsfirma sind nicht Hauswartskosten, sondern allenfalls sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind. 2. Kosten für die Anschaffung und Montage eines Feuerlöschers sind keine Betriebskosten.
    LG Berlin
    26.11.2003
  6. 29 O 493/02 - Keine Minderung wegen schon bei Vertragsschluß zu vermutenden Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück; Mängel
    Leitsatz: Ist das Risiko der Aufnahme von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück bei Vertragsschluß für den Mieter erkennbar, kommt eine Minderung wegen der späteren Beeinträchtigungen nicht in Betracht.
    LG Berlin
    15.08.2003
  7. 32 O 612/02 - Vereinbartes Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Geschäftsaufgabe
    Leitsatz: Ist im Geschäftsraummietvertrag vereinbart, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung für den Mieter die Abwendung eines Insolvenzverfahrens durch Geschäftsaufgabe sein soll, kommt eine Kündigung nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Betracht; bloße Anlaufschwierigkeiten bei einem neueröffneten Geschäft reichen nicht.
    LG Berlin
    30.10.2003
  8. 48 S 100/2003 - Unverhältnismäßige Aufwendungen für wettbewerbsrechtliche Abmahnung
    Leitsatz: Anwaltskosten für eine erste zu Recht erfolgte wettbewerbsrechtliche Abmahnung können jedenfalls dann nicht geltend gemacht werden, wenn die sofortige Hinzuziehung eines Anwalts nicht notwendig war.
    LG Berlin
    09.12.2003
  9. 48 S 62/03 - Eigentümerhaftung für Müll nur bei Anschluß- und Benutzungszwang; Entgeltpflicht für Abfallentsorgung
    Leitsatz: 1. Die Entgeltpflicht für die Abfallentsorgung trifft nur den benutzungspflichtigen Eigentümer. 2. Soweit ein Anschluß- und Benutzungszwang nicht besteht (hier: Recycling von Altpapier), haben die BSR keinen Anspruch auf Zahlung gegen den Eigentümer. 3. Ein Anschluß- und Benutzungszwang besteht weder für das Altpapier-Recycling aus privaten Haushalten noch aus Gewerbebetrieben.
    LG Berlin
    16.09.2003
  10. 48 S 64/03 - Haftung des Wohnungseigentümers für Wasserentgelt
    Leitsatz: 1. Mit dem Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft tritt der Sondereigentümer auch in einen bestehenden Wasserlieferungsvertrag ein. 2. Die Wohnungseigentümer haften für die Wasserkosten als Gesamtschuldner. 3. Die Eigentümergemeinschaft kann die Wasserbetriebe nicht zum Abschluß von Einzelversorgungsverträgen veranlassen, denn die Versorgungspflicht besteht nur für das Haus, nicht für einzelne Wohnungen. 4. Für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft haftet der ehemalige Eigentümer nicht mehr für Wasserkosten. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    21.10.2003