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Urteil Eigentümerhaftung für Müll nur bei Anschluß- und Benutzungszwang
Schlagworte
Eigentümerhaftung für Müll nur bei Anschluß- und Benutzungszwang; Entgeltpflicht für Abfallentsorgung
Leitsätze
1. Die Entgeltpflicht für die Abfallentsorgung trifft nur den benutzungspflichtigen Eigentümer.
2. Soweit ein Anschluß- und Benutzungszwang nicht besteht (hier: Recycling von Altpapier), haben die BSR keinen Anspruch auf Zahlung gegen den Eigentümer.
3. Ein Anschluß- und Benutzungszwang besteht weder für das Altpapier-Recycling aus privaten Haushalten noch aus Gewerbebetrieben.
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