« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (661 - 670 von 727)
Sortierung:
-
V ZR 290/02 - Überlassung einer ReichsheimstätteLeitsatz: Die unentgeltliche Überlassung einer Reichsheimstätte ist auch dann nicht als Überlassungsvertrag im Sinne von § 12 Abs. 2 SachenRBerG anzusehen, wenn der Nutzer die Lasten zu tragen und der Ausgeber die (nicht verwirklichte) Absicht hatte, die Reichsheimstätte nach Durchsetzung eines Heimfallanspruchs an den Nutzer neu auszugeben.BGH21.03.2003
-
V ZR 28/03 - Ausschlussregelung für die Einräumung einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt eines Fahr- und Wegerechts,Leitsatz: Die Ausschlußregelung des § 8 Abs. 1 Satz 1 GBBerG gilt nicht für den Anspruch aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG auf Einräumung einer Grunddienstbarkeit oder einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.BGH14.11.2003
-
V ZR 280/02 - Eigentumserwerb bei Abwicklung von nicht eingetragenem VolkseigentumLeitsatz: a) Dem Eigentumserwerb nach Art. 237 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB steht es entgegen, wenn vor Ablauf der Ausschlußfrist ein Dritter das Eigentum wirksam erworben hat. b) Dem Eigentumserwerb nach Art. 237 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB steht es nicht entgegen, wenn bei Ablauf der Ausschlußfrist weder Eigentum des Volkes noch der Abwicklungsberechtigte selbst eingetragen war, stattdessen aber eine durch Ausgliederung und Umwandlung begründete Gesellschaft, die in die Funktion des Abwicklungsberechtigten eingetreten ist und deren Anteile zu 100 % von dem Abwicklungsberechtigten gehalten werden.BGH14.03.2003
-
V ZR 268/02 - Mauergrundstück; Veräußerung an Dritten wegen Nutzungsabsicht im öffentlichen InteresseLeitsatz: a) Will der Bund das Mauergrundstück unter Ausschluß des Berechtigten an einen Dritten veräußern, genügt es, daß die von dem Dritten beabsichtigte Nutzung im öffentlichen Interesse liegt; eines Interesses des Bundes an der Veräußerung bedarf es nicht. b) Die Veräußerung des Mauergrundstücks ist auch möglich, wenn das öffentliche Interesse des Dritten durch Erwerb eines beschränkt dinglichen Rechts oder durch Vertrag gesichert werden könnte. c) Das Vorliegen eines öffentlichen Interesses am Erwerb des Mauergrundstücks durch den Dritten ist gerichtlich voll überprüfbar; ein Beurteilungsspielraum verbleibt dem Bund nicht. d) Die gegen den ablehnenden Bescheid des Bundes gerichtete Klage genügt dem Bestimmtheitserfordernis (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), wenn der der Klageschrift beigefügte Bescheid den Klagegrund enthält.BGH04.04.2003
-
V ZR 246/02 - Beweislast des Besserberechtigten für die Unrichtigkeit des im Grundbuch eingetragenen Erwerbsgrunds (hier:Bodenreformgrundstück)Leitsatz: Stehen die Angabe des Erwerbsgrunds in Abteilung I des Grundbuchs und die in Abteilung II eingetragene Verfügungsbeschränkung miteinander in Widerspruch, obliegt es dem Besserberechtigten, die Unrichtigkeit des eingetragenen Erwerbsgrunds zu beweisen. Gelingt ihm dieser Beweis, genügt die Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs für die Feststellung, daß es sich bei dem Grundstück um ein Grundstück aus der Bodenreform handelt.BGH31.10.2003
-
V ZR 230/02 - Eigenheimzuweisung in der SachenrechtsbereinigungLeitsatz: War das Eigenheim bis zum Ablauf des 18. Oktober 1989 dem Nutzer lediglich nach dem Wohnraumlenkungsrecht der DDR zugewiesen, ist es aber bis dahin nicht zum Abschluß eines Nutzungsvertrags gekommen, steht dem Nutzer kein Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung zu.BGH10.01.2003
-
V ZR 229/02 - Bodenreformgrundstück; Kennzeichnung durch Eintragung des Erwerbsgrundes im GrundbuchLeitsatz: Weist der Vermerk in Abteilung I des Grundbuchs betreffend die Grundlage der Eigentümereintragung auf einen anderen Erwerbsgrund als das Zuteilungsverfahren nach den Bodenreformvorschriften hin, fehlt es an der Kennzeichnung als Bodenreformgrundstück; die Eintragung des Vermerks in Abteilung II zum Verbot der Verpachtung, Teilung und Veräußerung des Grundstücks ist in einem solchen Fall unerheblich.BGH31.01.2003
-
V ZR 209/02 - Nutzungsentgeltanspruch für zu Verkehrszwecken genutztes Gelände; GleisanlagenLeitsatz: a) Im Falle der komplexen Bodenneuordnung entsteht der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Nutzungsentgelt mit der Einleitung des Verfahrens. b) Im Falle des komplexen Wohnungsbaus kann der Grundstückseigentümer ein notarielles Vermittlungsverfahren beantragen und dadurch den Anspruch auf Nutzungsentgelt zur Entstehung bringen.BGH11.04.2003
-
V ZR 206/02 - Zuordnungslage zwischen Treuhandunternehmen; Dienstbarkeit zur Sicherung einer ZufahrtsstraßeLeitsatz: Bestand zwischen Treuhandunternehmen eine Zuordnungslage, so kann später das eine Treuhandunternehmen nicht von dem anderen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße verlangen.BGH10.01.2003
-
V ZR 2/03 - Nutzungsentgeltanspruch gegen den aufgrund fortgeltenden Nutzungsrechts besitzenden Nutzer; sachenrechtliches MoratoriumLeitsatz: Der Anspruch auf Nutzungsentgelt nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 EGBGB steht dem Eigentümer auch gegen denjenigen Nutzer zu, der ein Besitzrecht aufgrund nach Art. 233 § 3 EGBGB fortgeltenden Nutzungsrechts hat, das nach §§ 291 ff. ZGB begründet wurde.BGH25.07.2003