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Urteil Überlassung einer Reichsheimstätte
Schlagworte
Überlassung einer Reichsheimstätte
Leitsatz
Die unentgeltliche Überlassung einer Reichsheimstätte ist auch dann nicht als Überlassungsvertrag im Sinne von § 12 Abs. 2 SachenRBerG anzusehen, wenn der Nutzer die Lasten zu tragen und der Ausgeber die (nicht verwirklichte) Absicht hatte, die Reichsheimstätte nach Durchsetzung eines Heimfallanspruchs an den Nutzer neu auszugeben.
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