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Urteil Zuordnungslage zwischen Treuhandunternehmen
Schlagworte
Zuordnungslage zwischen Treuhandunternehmen; Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße
Leitsatz
Bestand zwischen Treuhandunternehmen eine Zuordnungslage, so kann später das eine Treuhandunternehmen nicht von dem anderen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße verlangen.
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