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Urteil Zuordnungslage zwischen Treuhandunternehmen


Schlagworte

Zuordnungslage zwischen Treuhandunternehmen; Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße

Leitsatz

Bestand zwischen Treuhandunternehmen eine Zuordnungslage, so kann später das eine Treuhandunternehmen nicht von dem anderen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße verlangen.

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