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Urteil Ausschlussregelung für die Einräumung einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt eines Fahr- und Wegerechts,
Schlagworte
Ausschlussregelung für die Einräumung einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt eines Fahr- und Wegerechts,
Leitsatz
Die Ausschlußregelung des § 8 Abs. 1 Satz 1 GBBerG gilt nicht für den Anspruch aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG auf Einräumung einer Grunddienstbarkeit oder einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.
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