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Urteil Beweislast des Besserberechtigten für die Unrichtigkeit des im Grundbuch eingetragenen Erwerbsgrunds (hier:Bodenreformgrundstück)
Schlagworte
Beweislast des Besserberechtigten für die Unrichtigkeit des im Grundbuch eingetragenen Erwerbsgrunds (hier:Bodenreformgrundstück)
Leitsatz
Stehen die Angabe des Erwerbsgrunds in Abteilung I des Grundbuchs und die in Abteilung II eingetragene Verfügungsbeschränkung miteinander in Widerspruch, obliegt es dem Besserberechtigten, die Unrichtigkeit des eingetragenen Erwerbsgrunds zu beweisen. Gelingt ihm dieser Beweis, genügt die Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs für die Feststellung, daß es sich bei dem Grundstück um ein Grundstück aus der Bodenreform handelt.
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