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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 727)

  1. 63 S 416/02 - Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen wegen fehlerhafter Abrechnung nach substantiierter Gegenrechnung nach Belegeinsicht
    Leitsatz: 1. Der Mieter, der Betriebskostenvorauszahlungen zurückverlangt, muß die Betriebskostenabrechnung inhaltlich substantiiert angreifen und muß dazu vorher in die Abrechnungsunterlagen einsehen. Es genügt nicht, beanstandete Positionen einfach außer Ansatz zu lassen bzw. um einen pauschalen Betrag zu vermindern. 2. Zur Belegeinsicht darf der Mieter nicht pauschal die Übersendung von Abrechnungskopien verlangen, sondern muß vor Ort Einsicht nehmen und kann dann gegebenenfalls Einzelkopien zwecks weiterer Überprüfung verlangen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    12.09.2003
  2. 63 S 66/03 - Aufstellen einer mobilen Parabolantenne ist zulässig
    Leitsatz: Das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne auf dem zur gemieteten Wohnung gehörenden Balkon gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, weil sie sich als Gegenstand des Wohnungsnutzers und nicht wie eine fest installierte Antenne als Einrichtung oder Teil des Hauses darstellt. Allein auf die optische Erkennbarkeit kommt es hierbei nicht an.
    LG Berlin
    12.09.2003
  3. 63 S 8/03 - Ausreichende Begründung der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges
    Leitsatz: Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges muß begründet werden. Dazu muß der zugrunde liegende Zahlungsrückstand in der Kündigungserklärung dargelegt werden; der Hinweis auf einen rückständigen Gesamtsaldo reicht nicht aus. Soll sich der Rückstand aus einem Kontoauszug ergeben, muß in der Kündigungserklärung auf den Kontoauszug hingewiesen und dieser der Kündigungserklärung beigefügt werden. Aus dem Kontoauszug muß sich der zugrunde liegende (Mietzahlungs-) Rückstand im einzelnen ergeben. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.11.2003
  4. 63 T 65/03 - Angabe der Anschrift des beklagten Vermieters erforderlich
    Leitsatz: Jedenfalls dann, wenn der klagende Mieter die Anschrift des Vermieters auf zumutbare Weise ermitteln kann, ist eine Klage unzulässig, die nur den Namen (aber nicht die Anschrift) des Vermieters und die zustellungsbevollmächtigte Hausverwaltung angibt.
    LG Berlin
    25.07.2003
  5. 64 S 103/03 - Kein Anspruch auf Anpassung der Elektroversorgung an neuesten technischen Stand; modernisierende Instandsetzung
    Leitsatz: 1. Die Kenntnis des Mangels bei Übergabe der Mietsache führt nicht zum Verlust des Mängelbeseitigungsanspruchs. 2. Für den vertragsgemäßen Zustand der Elektroversorgung kommt es nur darauf an, ob diese den bei Errichtung des Hauses geltenden Anforderungen entsprach. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Mietsache geänderten technischen Normen anzupassen.
    LG Berlin
    08.07.2003
  6. 64 S 164/03 - Kein Kündigungsrecht nach § 23 SchuldRAnpG ohne Bebauungsplan; Datschenkündigung
    Leitsatz: 1. Für den Ausschluß eines erst in zweiter Instanz erfolgten Beweisantritts gem. § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO reicht es aus, wenn sich aus dem Tatbestand des angefochtenen Urteils ergibt, daß die entsprechende Partei auf die Beweisbedürftigkeit und den fehlenden Beweisantritt hingewiesen worden ist; dies reicht zur Protokollierung des Hinweises aus. 2. Der Grundstückseigentümer kann gem. § 23 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SchuldRAnpG ein Grundstück nur kündigen, wenn er dieses alsbald der im Bebauungsplan festgesetzten anderen Nutzung zuführen oder für diese Nutzung vorbereiten will. Fehlt es an einem Bebauungsplan, dessen Aufstellung noch nicht einmal beschlossen ist, kann eine Kündigung nach dieser Vorschrift nicht erfolgen.
    LG Berlin
    18.07.2003
  7. 64 S 205/03 - Kein Zahlungsanspruch des Vermieters gegen Sozialamt
    Leitsatz: 1. Die Erklärung des Sozialamtes, daß die Mietkosten als angemessen anerkannt werden, begründet dann keine Mietzahlungsansprüche des Vermieters gegen das Sozialamt, wenn in der Erklärung gleichzeitig darauf hingewiesen wird, daß der Vermieter dadurch keine Rechte erwirbt, die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht übernommen werden und eventuelle Mietüberweisungen nur im Wege der Erfüllungsübernahme erfolgen; daran ändert auch nichts ein handschriftlicher Zusatz des Sachbearbeiters auf der Erklärung, daß die Kaution übernommen werde. 2. Ebensowenig begründet der Anspruch der Mieterin auf Sozialhilfe einen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das Sozialamt.
    LG Berlin
    23.09.2003
  8. 64 S 265/02 - Unwirksame Vorfälligkeitsklausel in Altverträgen; kein Rechtsschutzbedürfnis für Räumungsklage gegen ausgezogenen Mitmieter
    Leitsatz: 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Räumungsklage gegen einen ausgezogenen Mitmieter entfällt, wenn dieser erklärt, in die Wohnung nicht mehr einziehen zu wollen. 2. Bei einer unwirksamen Vorfälligkeitsklausel in einem Mietvertrag, der vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurde, ist die Miete am Monatsende zu zahlen. 3. Eine Vorfälligkeitsklausel ist unwirksam, wenn der Mieter mit Gegenansprüchen nur nach vorheriger schriftlicher Anzeige aufrechnen darf (Bestätigung der st. Rspr. der Kammer).
    LG Berlin
    25.02.2003
  9. 64 S 3/03 - Regenwasserabgabe als Betriebskosten; Niederschlagswasser
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter auch die Kosten der Entwässerung zu tragen, gehören dazu auch die Kosten der Oberflächenentwässerung. 2. Das gilt auch dann, wenn die Umlage dieser Kosten nach dem Wasserverbrauch des Mieters vereinbart war, weil zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages von den Wasserwerken die Kosten der Entwässerung einheitlich umgelegt wurden, jedoch nunmehr infolge einer Änderung der Tarifstruktur zwischen den Kosten der Entwässerung des Hauses und den Kosten der Niederschlagswasserentsorgung für das Grundstück getrennt wird. 3. Bei einer derartigen Änderung der Tarifstruktur ist der Vermieter berechtigt, von dem vereinbarten Umlagemaßstab nach Verbrauch abzuweichen und die Kosten für die Oberflächenentwässerung nach Fläche umzulegen.
    LG Berlin
    18.03.2003
  10. 64 S 353/03 - Leuchtreklame kein Sachmangel
    Leitsatz: Der durch Leuchtreklamen verursachte Lichteinfall in eine Wohnung stellt in einer Großstadt keinen Beschaffenheitsmangel dar.
    LG Berlin
    19.12.2003