Urteil Ausreichende Begründung der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges
Schlagworte
Ausreichende Begründung der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges
Leitsatz
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges muß begründet werden. Dazu muß der zugrunde liegende Zahlungsrückstand in der Kündigungserklärung dargelegt werden; der Hinweis auf einen rückständigen Gesamtsaldo reicht nicht aus. Soll sich der Rückstand aus einem Kontoauszug ergeben, muß in der Kündigungserklärung auf den Kontoauszug hingewiesen und dieser der Kündigungserklärung beigefügt werden. Aus dem Kontoauszug muß sich der zugrunde liegende (Mietzahlungs-) Rückstand im einzelnen ergeben. (Leitsatz der Redaktion)
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