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Suchergebnis Urteilssuche (351 - 360 von 405)

  1. C 4 K 519/91 - Staatliche Verwaltung; Treuhandkonto; Verzinsung
    Leitsatz: Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen für treuhänderisch verwaltetes Kontoguthaben aufgrund von § 11 Abs. 1 VermG in Verbindung mit Vereinbarungen in einem Kaufvertrag.
    KreisG Chemnitz-Stadt
    19.02.1992
  2. VIII ARZ 5/91 - Modernisierung; allgemein üblicher Zustand
    Leitsatz: In den allgemein üblichen Zustand werden die gemieteten Räume versetzt, wenn dieser Zustand bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträumen - mindestens zwei Drittel - in Gebäuden gleichen Alters innerhalb der Region angetroffen wird.
    BGH
    19.02.1992
  3. 21 U 6962/91 - Grundstückskaufvertrag; Garantiehaftung; Mietgarantie; Schadensersatz; Verschulden bei Vertragsschluss
    Leitsatz: Anspruch auf Rückgängigmachung eines Kaufvertrages bei nicht einzuhaltender "Mietgarantie".
    KG
    18.02.1992
  4. 62 S 344/91 - Kündigung; Zweckentfremdung
    Leitsatz: Die Aufforderung der Behörde, eine gewerblich vermietete Wohnung wieder Wohnzwecken zuzuführen, schafft dem Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses.
    LG Berlin
    17.02.1992
  5. 61 S 229/91 - Untervermietungserlaubnis
    Leitsatz: 1. Aus dem bloßen Wunsch des Mieters, wirtschaftliche Vorteile aus der Untervermietung seiner Wohnung zu ziehen, folgt ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 549 Abs. 2 BGB nicht. 2. Allein der Umstand, daß der Mieter während einer freiwillig angetretenen Weltreise die Wohnung etwa ein Jahr nicht nutzen kann, begründet einen Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung nicht. 3. Der Mieter kann sich zur Begründung seines Interesses an einer Untervermietung nicht mit Erfolg darauf berufen, es liege im öffentlichen Interesse, daß zum Wohnen zur Verfügung stehender Raum durch die Untervermietung zweckgemäß genutzt wird.
    LG Berlin
    13.02.1992
  6. 1 BvL 1/89 - Rechtsstaatsprinzip; Justizgewährungspflicht; Prozeßkostenrisiko; Kostenrisiko; Wohnungseigentum
    Leitsatz: 1. Mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht ist es nicht vereinbar, den Rechtsuchenden durch Vorschriften über die Gerichts- und Anwaltsgebühren oder deren Handhabung mit einem Kostenrisiko zu belasten, das außer Verhältnis zu seinem Interesse an dem Verfahren steht und die Anrufung des Gerichts bei vernünftiger Abwägung als wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheinen läßt. 2. Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen kann - und muß - bei der Auslegung und Anwendung des § 48 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes Rechnung getragen werden.
    BVerfG
    12.02.1992
  7. 61 S 432/89 - Mietzahlungsanspruch; Verwirkung
    Leitsatz: Der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abzuleitende Tatbestand der Verwirkung wird durch bloße Untätigkeit des Vermieters nicht erfüllt (Umstandsmoment). Das Vertrauen des Mieters, ein Dritter werde zahlen, braucht sich der Vermieter nicht entgegenhalten zu lassen.
    LG Berlin
    12.02.1992
  8. 65 S 51/91 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung der Mieterhöhung; Mietspiegel; Spanneneinordnung
    Leitsatz: Bei einem mit Bezugnahme auf den Mietspiegel begründeten Mieterhöhungsverlangen ist die Begründung der Einordnung innerhalb einer bestimmten Spanne nicht erforderlich.
    LG Berlin
    11.02.1992
  9. 65 S 176/91 - Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Abwälzung; Überbürdung; Parkettarbeiten; Inhaltskontrolle; Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Leitsatz: 1. Die formularvertragliche Überbürdung von Parkettarbeiten (hier: Abziehen und Neuversiegeln) stellt jedenfalls dann einen Verstoß gegen § 9 AGB-Gesetz dar, wenn die Arbeiten im Abstand der üblichen Schönheitsreparaturen-Fristen durchzuführen sind. 2. Zum Begriff der Schönheitsreparaturen.
    LG Berlin
    11.02.1992
  10. 15 C 258/91 - Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; Härte
    Leitsatz: Ein Mieter kann die Duldung einer Modernisierung (hier: Einbau eines Aufzuges) im Hinblick auf die Härteklausel des § 541 b Abs. 1 BGB dann nicht verweigern, wenn die Härte nur besteht, weil er nunmehr als einziger von ursprünglich mehreren Mitmietern noch die Wohnung bewohnt.
    AG Schöneberg
    11.02.1992