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Urteil Mietzahlungsanspruch
Schlagworte
Mietzahlungsanspruch; Verwirkung
Leitsatz
Der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abzuleitende Tatbestand der Verwirkung wird durch bloße Untätigkeit des Vermieters nicht erfüllt (Umstandsmoment). Das Vertrauen des Mieters, ein Dritter werde zahlen, braucht sich der Vermieter nicht entgegenhalten zu lassen.
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