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Urteil Schönheitsreparaturen


Schlagworte

Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Abwälzung; Überbürdung; Parkettarbeiten; Inhaltskontrolle; Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leitsätze

1. Die formularvertragliche Überbürdung von Parkettarbeiten (hier: Abziehen und Neuversiegeln) stellt jedenfalls dann einen Verstoß gegen § 9 AGB-Gesetz dar, wenn die Arbeiten im Abstand der üblichen Schönheitsreparaturen-Fristen durchzuführen sind.

2. Zum Begriff der Schönheitsreparaturen.

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