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VG 19 A 34.92 - Allgemeines Wohngebiet; Verkaufsflächenobergrenze; Ladengeschäft; MischnutzungLeitsatz: 1. Ladengeschäfte im allgemeinen Wohngebiet müssen nach § 7 Nr. 8 b BO Bln. 1958 eine Verkaufsflächenobergrenze von ca. 700 qm einhalten. 2. Auf einem Baugrundstück im allgemeinen Wohngebiet sind auch mehrere gewerbliche Nutzungen (Läden, Gaststätten, Arztpraxen etc.) nach § 7 Nr. 8 b BO Bln. 1958 zulässig, sofern die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnnutzung nach § 7 Nr. 5 BO Bln. 1958 gegeben ist.VG Berlin11.03.1992
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4 C 12/92 - Zahlungsverzug; Postgiroamt als ErfüllungsgehilfeLeitsatz: Der Mieter muß sich durch das Postgiroamt verschuldete Verzögerungen der Mietüberweisungen zurechnen lassen.AG Tiergarten11.03.1992
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III K 321/91 (VG) - Rückübertragung; Restitution; Grundlagenbescheid; Vorverfahren; AuskunftserteilungLeitsatz: 1. Bis zur Bestandskraft eines Grundlagenbescheides, der auf Entschädigung statt Rückgabe ausgerichtet ist, kann der Berechtigte von der getroffenen Wahl wieder Abstand nehmen und die Rückübertragung verlangen. 2. Rechtswidrigkeit eines Grundlagenbescheides, wenn die Behörde den Antragsteller nicht gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 VermG auf die Möglichkeit der Auskunftserteilung nach § 31 Abs. 2 VermG hingewiesen hat.KreisG Dresden10.03.1992
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67 T 8/92 - RäumungsfristLeitsatz: Wird ein Räumungsanspruch darauf gestützt, daß der Mieter die Miete nicht zahlt, kann im Regelfall nur eine Räumungsfrist von etwa sechs Wochen gewährt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn sichergestellt ist, daß der Vermieter hinsichtlich der laufenden zukünftigen Nutzungsentschädigung im vollen Umfang befriedigt wird.LG Berlin09.03.1992
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5 C 356/91 - Kündigung; Untervermietung; Widerruf der Erlaubnis; Abmahnung; Kündigungszugang; AnschriftenänderungLeitsatz: 1. Willenserklärungen des Vermieters gelten dem Mieter auch dann als zugegangen, wenn sie an die im Vertrag angegebene Anschrift gerichtet sind, der Mieter aber inzwischen seinen Wohnsitz an einem unbekannten Ort begründet hat. 2. Die Erlaubnis zur Untervermietung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. 3. Der Widerruf kann mit der Abmahnung nach §§ 556, 553 BGB verbunden werden.AG Tiergarten09.03.1992
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8. O. 508/91 - Abrechnungsanspruch; Aufbauhypothek; Aufbaugrundschuld; Beweislast; Darlegungslast; GrundstücksverwaltungLeitsatz: 1. Anspruch auf Abrechnung über ein - auf Grund privatrechtlichen Vertrages - verwaltetes Grundstück in den neuen Bundesländern. 2. Beweislast für die Verwendung eingetragener Aufbauhypotheken/Aufbaugrundschulden. 3. § 18 Abs. 3 Vermögensgesetz ist eng auszulegen; die Verwendung der Gelder bzw. die Baumaßnahmen sind im einzelnen darzulegen.LG Berlin06.03.1992
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15 C 046/92 - Kündigung; berechtigtes Interesse; ZweckentfremdungLeitsatz: Zwar kann der fortdauernde Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Zweckentfremdungsvorschriften dem Vermieter ein Recht zur Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 564 b BGB einräumen, doch reicht bereits die bloße Aufforderung der Behörde an den Vermieter, dem Mieter gegenüber die Kündigung des Mietverhältnisses zu er klären, als Begründung für die Wirksamkeit einer Kündigung nicht aus.AG Schöneberg06.03.1992
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64 S 382/91 - Mietermehrheit; Anfechtung; Vermieterwechsel; Schönheitsreparaturen; Abgeltungsklausel; QuotenklauselLeitsatz: 1. Ist der Mietvertrag von mehreren Mietern abgeschlossen, so kön-nen nur alle Mieter gemeinsam den Mietvertrag anfechten. 2. Wird ein bestehender Mietvertrag durch einen neuen Mietvertrag ersetzt und ist in der Zwischenzeit ein Eigentumswechsel eingetreten, so stehen Ansprüche aus dem alten Mietverhältnis nur dem früheren Vermieter zu. 3. Eine formularmäßige Klausel, wonach der Mieter je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten zu zahlen hat, ist insgesamt unwirksam, wenn sie einen Abgeltungsanspruch von 100 % vorsieht, wenn die Schönheitsreparaturen bei Vertragsende länger als fünf Jahre zurückliegen; eine teilweise Aufrechterhaltung der Klausel kommt wegen des Verbots geltungserhaltender Reduktion nicht in Betracht.LG Berlin03.03.1992
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64 S 317/91 - Beitrittsgebiet; staatlicher Verwalter; Kommunale Wohnungsverwaltung; Kündigung; Zahlungsverzug; Bankverschulden; Gewerberaummiete; ortsübliche MieteLeitsatz: 1. Die zum staatlichen Verwalter bestellte Kommunale Wohnungsverwaltung durfte ihrerseits einen Dritten mit der Verwaltung beauftragen. 2. Die aufgrund einer derartigen Beauftragung von einem Dritten erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses ist solange wirksam, wie die staatliche Verwaltung nicht aufgehoben worden ist. 3. Der Mieter muß sich bei Zahlungsverzug das Verschulden der von ihm mit der Überweisung der Miete beauftragten Bank zurechnen lassen. 4. Wenn in einem vor dem 1.7.1990 abgeschlossenen Mietvertrag über Gewerberaum in der früheren DDR ein Mietzins vereinbart worden ist, so ist nach dem 1.7.1990 davon auszugehen, daß dieser Betrag nicht unter dem ortsüblichen Mietzins lag. Daher war die Zahlung des Vierfachen des Mietzinses aufgrund § 3 Abs. 1 S. 3 der Anordnung über die Fortentrichtung der Mietpreise und Nutzungsentgelte für Gewerberäume und -objekte vom 23. August 1991 nicht preisrechtswidrig.LG Berlin03.03.1992
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64 S 363/91 - Amtsgerichtsverfahren; KapitalmehrkostenumlageLeitsatz: 1. § 495 a ZPO ist auch in denjenigen Fällen anwendbar, in denen die Statthaftigkeit der Berufung nach § 511 a Abs. 2 ZPO in Betracht kommt. 2. Keine Umlage solcher Kapitalmehrkosten nach § 5 MHG, die da-durch entstehen, daß eine vertraglich vereinbarte Zinsverbilligung wegfällt, die bei Abschluß des Darlehensvertrages fest vereinbart wurde.LG Berlin28.02.1992