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Suchergebnis Urteilssuche (321 - 330 von 405)

  1. 63 S 453/91 - Kündigungsschutz; Untermieter; Zwischenvermieter
    Leitsatz: Rechtsmißbräuchliches Herausgabeverlangen des Eigentümers und Hauptvermieters, wenn sich die Untermieter gegenüber einer Kündigung des Zwischenvermieters auf Kündigungsschutzvorschriften berufen können.
    LG Berlin
    17.03.1992
  2. V 24/92 - Kommanditgesellschaft; Kapitaleinkünfte; Vermietungseinkünfte; Ausgeichsvolumenberechnung
    Leitsatz: Erzielt eine KG Einkünfte sowohl aus Vermietung und Verpachtung als auch aus Kapitalvermögen, so sind zum Zwecke der Berechnung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15 a Abs. 4 EStG beide Einkünfte zusammenzurechnen.
    FG Berlin
    17.03.1992
  3. 30 REMiet 6/91 - Kündigung wegen Eigenbedarfs
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 556 a Abs. 1 S. 3 BGB findet auf eine Kündigung des Vermieters gemäß § 564 b Abs. 4 S. 1 Ziffer 1 BGB Anwendung.
    OLG Hamm
    16.03.1992
  4. 1 O 186/91 - Entschädigungsanspruch; Enteignung; Gesetzgebungsunrecht: Mietpreisbindung; Neue Bundesländer
    Leitsatz: Kein Entschädigungsanspruch für legislatives Unrecht.
    LG Bonn
    16.03.1992
  5. VG 13 A 413/90 - Zweckentfremdung; Wohnraumbegriff; Wohneignung; Waschraum
    Leitsatz: Räumen ohne Waschraum mit Badewanne oder Dusche fehlt die objektive Eignung zum dauernden Bewohnen; sie stellen deshalb keine Wohnräume im Sinne des Zweckentfremdungsrechtes dar.
    VG Berlin
    16.03.1992
  6. 65 S 234/91 - Schadensersatzanspruch des Mieters; Wasserschaden; anfänglicher Mangel; Mietmangel; Gefahrenquelle; Schutzbereich
    Leitsatz: 1. Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für Schäden, die durch einen bei Vertragsschluß latent vorhandenen Mangel entstanden sind. 2. Ein Mangel der Mietsache ist auch gegeben, wenn die räumliche Nähe zu einer Gefahrenquelle sie einer Gefahr aussetzt, bei deren Verwirklichung die Mietsache selbst gebrauchsfehlerhaft wird. 3. Einbeziehung des Wohnungsnutzers in den Schutzbereich des Mietvertrages.
    LG Berlin
    13.03.1992
  7. 64 S 336/91 - Räumungsanspruch; Untermieter; Räumungsvollstreckung; Familienangehörige
    Leitsatz: 1. Der Räumungsanspruch des Vermieters gegen den Untermieter entfällt, wenn er die herausverlangten Räume vor der Aufforderung zur Räumung an einen Dritten weitervermietet. 2. Aus einem Räumungsurteil gegen den Mieter kann der Vermieter auch gegen dessen Familienangehörige vollstrecken, ohne daß es eines gesonderten Räumungstitels gegen diese bedarf.
    LG Berlin
    13.03.1992
  8. 64 S 330/91 - Mietvertragsabschluss; Gaststätte; Kaufvertrag über Gaststätteninventar; faktisches Mietverhältnis; Nutzungsentschädigungszahlung; Gewerberaumzuweisung; Beitrittsgebiet
    Leitsatz: 1. Der Abschluß eines Kaufvertrages über das Gaststätteninventar mit dem Mieter der Gaststättenräume macht den Abschluß eines Mietvertrages des Käufers mit dem Eigentümer oder dem Verwalter des Grundstücks nicht entbehrlich. 2. Die Duldung der weiteren Nutzung der Gaststättenräume durch den Käufer des Gaststätteninventars seitens des Eigentümers und die Entgegennahme von Nutzungsentschädigungen für zwei Monate führt noch nicht zum Zustandekommen eines faktischen Mietverhältnisses. 3. Lehnt der Hausverwalter den Abschluß des Mietvertrages mit dem Käufer des Gaststätteninventars ab, zahlt dieser aber trotzdem die Nutzungsentschädigung an den Hausverwalter weiter, so liegt in der Entgegennahme dieser weiteren Zahlungen und der Duldung der weiteren Nutzung ebenfalls noch nicht das Zustandekommen eines faktischen Mietverhältnisses. 4. Die Zuweisung von Räumen durch das nach der Verordnung über die Lenkung des Gewerberaumes zuständige Organ in den neuen Bundesländern ersetzt nicht den Abschluß des Mietvertrages zwischen dem Eigentümer oder Verwalter und demjenigen, dem die Räume zur Nutzung zugewiesen worden sind.
    LG Berlin
    13.03.1992
  9. OVG 2 B 34.91 - Parteivermögen; Altparteien; Massenorganisationen; Stichtag; Unternehmen; Zustimmungsvorbehalt; Vermögensverfügungsbeschränkung; Ausgründungen; verbundene juristische Person
    Leitsatz: 1. Dem Zustimmungsvorbehalt des § 20 b Abs. 1 PartG-DDR unterfallen unmittelbar nur die Parteien (Altparteien) und die ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen, die bereits am 7. Oktober 1989 bestanden haben. Dem in § 20 b Abs. 2 PartG-DDR festgelegten Stichtag kommt insofern nicht lediglich Bedeutung zu für die Frage, welche Vermögenswerte und Vermögensverhältnisse zu sichern, zu trennen und rückabzuwickeln sind, sondern nimmt später gegründete Parteien oder Organisationen in der Regel von der Zustimmungspflicht aus. 2. Für die Einordnung eines am Stichtag 7. Oktober 1989 bestehenden Unternehmens als "verbundene juristische Person" im Sinne des § 20 b PartG-DDR sind in erster Linie die wirtschaftlichen Beziehungen maßgebend. Ein Unternehmen unterfällt als verbundene juristische Person den Regelungen des § 20 b Abs. 1 und 2 PartG-DDR, wenn bei ihm in einem nicht unerheblichen Umfang Vermögen vorhanden war, das einen Teil des wirtschaftlichen Potentials einer der Parteien ausmachte. 3. Ein Unternehmen, das bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Kriterien einer verbundenen juristischen Person erfüllt, jedoch erst nach dem Stichtag 7. Oktober 1989 und vor dem Inkrafttreten des Parteiengesetzes am 1. Juni 1990 ausschließlich oder überwiegend mit Mitteln einer Altpartei gegründet worden ist, ist wie ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 20 b PartG-DDR zu behandeln. Die Zielsetzung des Gesetzgebers, das gesamte Vermögen der Altparteien festzustellen und die unkontrollierte Weitergabe des Vermögens oder Teilen davon zu verhindern, rechtfertigt es, im Wege der Lückenschließung den Zustimmungsvorbehalt und die treuhänderische Verwaltung auf solche nach dem Stichtag entstandenen Unternehmen zu erstrecken, die lediglich rechtlich selbständige "Ausgründungen" darstellen, und ihre wirtschaftliche Existenz ganz oder überwiegend aus dem Vermögen einer Altpartei herleiten.
    OVG Berlin
    13.03.1992
  10. 1 BvR 303/92 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Eigentumsgarantie; Teilkündigung von Nebenräumen
    Leitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte eine Teilkündigung von Nebenräumen nach § 564 b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BGB für den Fall für zulässig halten, daß der Vermieter die auszubauenden Räume bei gleichzeitiger Vermietung der bisher von ihm ge-nutzten Räume selbst nutzen will. (Leitsatz der Redaktion; Abgrenzung von BVerfGE GE 1992, Seite 145)
    BVerfG
    11.03.1992