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Urteil Räumungsanspruch
Schlagworte
Räumungsanspruch; Untermieter; Räumungsvollstreckung; Familienangehörige
Leitsätze
1. Der Räumungsanspruch des Vermieters gegen den Untermieter entfällt, wenn er die herausverlangten Räume vor der Aufforderung zur Räumung an einen Dritten weitervermietet.
2. Aus einem Räumungsurteil gegen den Mieter kann der Vermieter auch gegen dessen Familienangehörige vollstrecken, ohne daß es eines gesonderten Räumungstitels gegen diese bedarf.
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