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Urteil Schadensersatzanspruch des Mieters


Schlagworte

Schadensersatzanspruch des Mieters; Wasserschaden; anfänglicher Mangel; Mietmangel; Gefahrenquelle; Schutzbereich

Leitsätze

1. Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für Schäden, die durch einen bei Vertragsschluß latent vorhandenen Mangel entstanden sind.

2. Ein Mangel der Mietsache ist auch gegeben, wenn die räumliche Nähe zu einer Gefahrenquelle sie einer Gefahr aussetzt, bei deren Verwirklichung die Mietsache selbst gebrauchsfehlerhaft wird.

3. Einbeziehung des Wohnungsnutzers in den Schutzbereich des Mietvertrages.

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