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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 405)

  1. C 2 K 490/91 - Natur der Sache; rechtliche Unmöglichkeit; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlusssgrund; Ausschließungsgrund; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentumsanteil
    Leitsatz: Die Rückgabe eines Grundstücks ist ausgeschlossen, weil unmöglich, wenn dazu eine bereits aufgelöste erbrechtliche Gesamthandsgemeinschaft nach § 400 ZGB wiederhergestellt werden müßte.
    VG Chemnitz
    29.10.1992
  2. C 3 K 398/91 - Vorläufige Einweisung; Unternehmensbegriff
    Leitsatz: Voraussetzungen für die vorläufige Einweisung nach § 6 a VermG. Zum Unternehmensbegriff.
    VG Chemnitz
    01.10.1992
  3. VG 9 A 48.92 - Stichtagsregelung; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
    VG Berlin
    16.06.1992
  4. VG 26 A 741.92 - Parteivermögen; Treuhandverwaltung; Sicherungszweck; Einstellung eines Gewerbebetriebes
    Leitsatz: 1. § 20 b Abs. 2 PartG-DDR ermächtigt grundsätzlich nicht zu ho-heitlichen Maßnahmen gegenüber einer mit ihrem Vermögen der Treuhandverwaltung unterstellten Organisation oder juristischen Person, wenn mit diesen Maßnahmen ausschließlich oder in erster Linie Interessen von Dritten verfolgt werden, die außerhalb des durch das Gesetz normierten Sicherungszwecks liegen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den verfolgten Interessen um (öffentliche) Belange einer (anderen) öffentlich rechtlichen Körperschaft handelt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahme dem in der Maß-gaberegelung des Einigungsvertrages normierten Sicherungszweck zuwiderläuft. 2. Maßnahmen im Rahmen der Treuhandverwaltung gemäß § 20 b Abs. 2 PartG-DDR, die die Schließung und Einstellung eines dem Sondervermögen zugerechneten Gewerbebetriebes zur Folge haben, sind grundsätzlich unzulässig, solange ein nachweislich materiell-rechtsstaatlicher Erwerb der durch den Gewerbebetrieb verkörperten Vermögenswerte nicht endgültig ausgeschlossen worden ist. Anderenfalls wäre eine der zur Beendigung der treuhänderischen Verwaltung ausdrücklich vom Gesetz vorgeschriebene Verwendung des Treuguts, die Wiederzurverfügungstellung im Sinne des Satzes 4 der Maßgaberegelung d) des Einigungsvertrages, nicht mehr erreichbar. Die (auch faktische) Einstellung eines Gewerbebetriebes kann vor dem Abschluß der treuhänderischen Verwaltung gemäß Maßgaberegelung d) des Einigungsvertrages nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Ein derartiger Ausnahmefall könnte dann gegeben sein, wenn bei einer Fortführung des Betriebes mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aufzehrung seiner wirtschaftlichen Substanz zu besorgen ist; eine derartige Entscheidung setzt aber voraus, daß die Treu-handanstalt sich einen umfassenden Überblick über die Geschäftstä-tigkeit und die Geschäftslage des ihrer Treuhandverwaltung unterstellten Betriebes gemacht hat und sich der Auswirkungen der er-griffenen Maßnahme auf den Weiterbestand des Betriebes bewußt ist.
    VG Berlin
    28.09.1992
  5. VG 26 A 364.92 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Parteienvermögen; Treuhandverwaltung; Freigabe eines Vermögenswertes; Altvermögen; Altverbindlichkeiten; organisationseigener Betrieb; Beteiligungsfähigkeit
    Leitsatz: 1. Bei Vermögenszuweisungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949, durch die während der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft enteignetes Eigentum wieder an Parteien zurückgeführt worden ist, handelt es sich um materiell-rechtsstaatlichen Erwerb im Sinne der Anlage II Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt III Maßgabenregelung d) Satz 4 des Einigungsvertrages.Offen bleibt, ob im Hinblick auf die Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 15. Juni 1990 (Art. 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage III des Einigungsvertrages) und die Erklärung der Sowjetischen Regierung zum Eigentum in der DDR vom 3. April 1990 allein schon wegen der besatzungshoheitlichen Natur der Zuweisung von einem materiell rechtsstaatlichen Erwerb auszugehen ist, ohne daß die weiteren (Hinter-) Gründe der Zuweisung zu prüfen sind. 2. §§ 20 a und b PartG DDR i. V. m. der Maßgabenregelung d) des Einigungsvertrages schreiben keine einheitliche, auf das gesamte Altvermögen einer Partei bezogene Beendigung der Treuhandverwaltung vor; vielmehr ist wegen der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 GG die treuhänderische Verwaltung nur solange verhältnismäßig, wie nicht der Nachweis eines materiell-rechtsstaatlichen Erwerbs erbracht ist. Ausnahmsweise kann die sofortige Freigabe eines nachgewiesen materiell-rechtsstaatlich erworbenen Vermögenswertes aber dann ausscheiden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das Altvermögen infolge offener Verbindlichkeiten überschuldet ist und insbesondere das materiell-rechtsstaatlich erworbene Vermögen als Haftungsmasse für darauf anzurechnende Altverbindlichkeiten erhalten bleiben muß. Dies setzt jedoch entsprechende und substantiierte, vom Gericht nachvollziehbare Angaben der Treuhandanstalt und der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Parteivermögens voraus. 3. Ein nach dem Recht der ehemaligen DDR entstandener "Organisationseigener Betrieb" ist im Verwaltungsgerichtsprozeß nicht beteiligungsfähig im Sinne des § 61 VwGO, weil seit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 keine rechtliche Regelung mehr besteht, die ihm Rechtsfähigkeit verleihen könnte.
    VG Berlin
    24.08.1992
  6. VG 25 A 754.91 - Investitionsvorrangbescheid; Investitionsvorhaben; Anhörungsgebot
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob beim Erlaß eines Investitionsvorrangbescheids dem Anhörungsgebot genügt ist, wenn dem bekannten Berechtigten nur das erste Konzept des Investors zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt wurde. 2. Kein Verbrauch der Entscheidungskompetenz nach § 3 a VermG durch Abschluß eines langjährigen Pachtvertrages.
    VG Berlin
    24.03.1992
  7. VG 25 A 695/91 - Vorläufiger Rechtsschutz; vorläufige Einweisung; Einweisungsbescheid; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unternehmensrestitution; Einstellung des Geschäftsbetriebs; wirtschaftliche Identität
    Leitsatz: 1. Vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO im Rahmen des begehrten Erlasses eines Einweisungsbescheides gem. § 6 a VermG. 2. Der Anspruch auf vorläufige Einweisung nach § 6 a VermG ist glaubhaft zu machen. 3. Voraussetzung für den Ausschluß der Rückübertragung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VermG ist, daß jeglicher Geschäftsbetrieb eingestellt worden ist. 4. Zur Frage der wirtschaftlichen Identität zwischen dem alten und dem neuen Betrieb.
    VG Berlin
    24.06.1992
  8. VG 25 A 661.91 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Ob ein Vermögenswert kraft Besatzungsmacht i. S. v. § 1 Abs. 6 lit. a VermG enteignet wurde, richtet sich nach Beginn und Charakter der Maßnahme; ihr Vollzug oder Abschluß nach Gründung der DDR durch deutsche Behörden oder Gerichte läßt den besatzungshoheitlichen Charakter nicht entfallen.
    VG Berlin
    13.01.1992
  9. VG 25 A 612.91 - Investitionsvorrangbescheid; Investitionsvorhaben; Unternehmensverkauf; Sägewerk
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob und inwieweit beim Unternehmensverkauf nach § 3 a Vermögensgesetz die Eignung des Erwerbers zu prüfen ist. 2. Bei einer Investitionsvorrangentscheidung nach § 3 a Vermögensgesetz ist das Investitionskonzept des Erwerbers für sich mindestens auf Schlüssigkeit, Durchführbarkeit und Finanzierbarkeit zu überprüfen.
    VG Berlin
    12.06.1992
  10. VG 25 A 498.91 - Betriebseinweisung; Unternehmensrestitution
    Leitsatz: Eine vorläufige Betriebseinweisung scheidet aus, wenn ein "zurückzugebendes Unternehmen" nicht mehr existiert; Unternehmen in diesem Sinne ist grundsätzlich nur ein "lebendes Gebilde".
    VG Berlin
    20.03.1992