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Suchergebnis Urteilssuche (891 - 900 von 949)

  1. 5 W 7/98 - Zur Genehmigungspflicht von Grundstücksbelastungen im Sanierungsgebiet
    Leitsatz: Für die Eintragung einer Hypothek wegen einer bauplanungsrechtlichen Verfügungs- und Veränderungssperre bestehende Genehmigungsvorbehalte gem. § 144 Abs. 2 BauGB kann nicht durch die Vorlage einer notariellen Urkunde gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis über eine Geldschuld und der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen umgangen werden.
    OLG Oldenburg
    19.02.1998
  2. 6 U 177/97 - Bordell; Doppelhaus; Lärm; Mischgebiet
    Leitsatz: Die von einem Bordellbetrieb in den Mieträumen des Doppelhauses ausgehenden Beeinträchtigungen braucht der Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte nicht hinzunehmen. Eine solche Beeinträchtigung kann Lärm durch erhöhtes Kraftfahrzeugaufkommen in einer Wohnstraße/Sackgasse sein.
    OLG Oldenburg
    09.01.1998
  3. 2 W 100/98 - Instandsetzung; modernisierende Instandsetzung; Schallschutz; Geräuschemission; Heizungsanlage; Betriebsgeräusche; DIN-Norm
    Leitsatz: 1. In der Anfechtung eines sog. Negativbeschlusses, mit dem die Eigentümerversammlung die beantragte Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme mehrheitlich abgelehnt hat, kann der Antrag auf Zustimmung zu dieser Maßnahme oder auf Ersetzung dieser Zustimmung (Verpflichtung zur Durchführung) liegen. Bei einem bloßen Anfechtungsantrag müssen die Tatsacheninstanzen auf Klärung dieser Frage hinwirken. 2. Bei erheblicher Abweichung vom "Stand der Technik" (hier der Geräuschentwicklung einer Heizungsanlage) besteht ein Anspruch der Miteigentümer auf entsprechende modernisierende Instandsetzung, wenn nicht Amortisationsgesichtspunkte entgegenstehen. 3. Bestehenden Schallschutznormen, kommt der Frage der "Ordnungsmäßigkeit" des vorhandenen Schallschutzes entscheidendes tatsächliches Gewicht zu.
    OLG Schleswig
    21.12.1998
  4. 2 W 109/97 - Bruchteilsgemeinschaft; Verwaltungszuständigkeit; gemeinschaftsbezogen; Wohnungseigentümer; Beseitigungsansprüche; Durchsetzung
    Leitsatz: Für die Durchsetzung von Ansprüchen nach § 1004 BGB aus Instandhaltungs- und/oder Veränderungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum gegen die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht die Verwaltungszuständigkeit aller Wohnungseigentümer. Einzelne Miteigentümer sind ohne entsprechenden Gemeinschaftsbeschluß nicht zur Verfolgung solcher Ansprüche berechtigt.
    OLG Schleswig
    05.01.1998
  5. 2 W 165/98 - Aufteilungsplan; Verwendbarkeit; Zweckbestimmung; Teileigentum; Sondereigentum
    Leitsatz: Offensichtlich aus der Bauplanung des Architekten stammende Eintragungen im Aufteilungsplan über die Verwendbarkeit einzelner Räume eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Teileigentums (Supermarkt) erlangen nicht ohne weiteres die Bedeutung einer verbindlichen Zweckbestimmung.
    OLG Schleswig
    07.10.1998
  6. 8 W 188/98 - Duldungspflicht; bauliche Veränderung; Rechtsnachfolger; Nutzungsänderung
    Leitsatz: Liegt tatsächlich eine ausdrücklich oder konkludent erteilte Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer zum Ausbau und zu der sich daraus ergebenden Änderung der Zweckbestimmung von ausgebauten Räumen vor, so muß die Nutzungsänderung auch von den Rechtsnachfolgern geduldet werden.
    OLG Stuttgart
    18.08.1998
  7. 8 W 68/97 - Gebrauchsregelung; Hausmusik nach 20 Uhr
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümer haben bei der Regelung des häuslichen Musizierens einen Gestaltungsspielraum, der auch ein Verbot ab 20 Uhr ermöglicht (Abweichung von BayObLGZ 85, 104 und OLG Zweibrücken, MDR 1990, 1121).
    OLG Stuttgart
    16.03.1998
  8. OVG 2 B 13.96 - Bauordnungsrecht; Nutzungsuntersagung; Grenzgarage; Büronutzung; Bauplanungsrecht; Übergeleiteter Bebauungsplan; Geschlossene Bauweise; Funktionslosigkeit
    Leitsatz: 1. Die Nutzung eines als Grenzgarage genehmigten Anbaus zu Bürozwecken ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, die wegen des damit verbundenen Wegfalls der Privilegierung als Grenzbau untersagt werden kann. 2. Zur Funktionslosigkeit der Festsetzung der geschlossenen Bauweise im übergeleiteten Planungsrecht bei tatsächlich offener Bebauung im gesamten Blockbereich.
    OVG Berlin
    23.10.1998
  9. OVG 2 S 14.97 - Bauordnungsrecht; Bauplanungsrecht; Nachbarschutz; übergeleitete Festsetzung; geschlossene Bauweise, Abstandfläche, Erforderlichkeit eines Grenzabstandes, Rücksichtnahmegebot; Doppelhausanbau; Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung
    Leitsatz: Hält in einem Gebiet der geschlossenen Bauweise ein Gebäude einen seitlichen Grenzabstand ein, so ist dem Grundstückseigentümer gegen die Genehmigung eines auf dem Nachbargrundstück zu errichtenden Grenzanbaus Nachbarschutz dann zu gewähren, wenn gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 BauO Bln auf dem Baugrundstück ebenfalls die Einhaltung eines Abstandes verlangt werden muß, weil nach § 22 Abs. 3 BauNVO - und dementsprechend im Geltungsbereich des übergeleiteten Planungsrechts nach § 8 Nr. 18 Satz 3 BO 58 - die vorhandene Bebauung eine Abweichung von der geschlossenen Bauweise erfordert und der Verzicht auf einen Abstand aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen würde.
    OVG Berlin
    09.01.1998
  10. OVG 2 S 15.97 - Teilrücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung; Stellplatz
    Leitsatz: 1. Die für die teilweise Rücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG erforderliche Teilbarkeit setzt lediglich voraus, daß objektiv der herauszulösende Teil eindeutig beschrieben wird und vom Gesamtvorhaben räumlich gegenständlich oder, wenn es sich ausschließlich um einzelne Regelungselemente handelt, innerhalb des rechtlichen Gefüges der Genehmigung abgegrenzt werden kann, und daß ohne den zurückgenommenen Teil noch eine rechtmäßige Baugenehmigung für ein sinnvoll nutzbares Vorhaben verbleibt. Dagegen kommt es grundsätzlich darauf an, ob dem Bauherrn eine seinen ursprünglichen Vorstellungen hinsichtlich des Umfangs und der Ausgestaltung des Vorhabens entsprechende Genehmigung belassen wird, soweit nicht die Teilrücknahme eine für die Identität des Vorhabens konstitutive Komponente der Genehmigung betrifft. 2. Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung muß rechtlich sowohl in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wirkung der Teilrücknahme beziehen soll, als auch in dem Zeitpunkt des Erlasses des Rücknahmebescheids bestehen; jedoch sind spätere die Teilbarkeit betreffende Rechtsänderungen im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen. 3. Zur Zulässigkeit der Teilrücknahme einer Baugenehmigung hinsichtlich der außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im Hinterland genehmigten Kundenstellplätze für einen Selbstbedienungsmarkt.
    OVG Berlin
    16.01.1998