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Suchergebnis Urteilssuche (851 - 860 von 949)

  1. 5 U 500/98 - Duldung; Bauwich; Grenzabstand; Überbauung; Beseitigungsanspruch; Abstandsfläche
    Leitsatz: 1. § 912 I BGB gilt entsprechend bei der Verletzung von Grenzabständen. 2. Die unentgeltliche Gestattung der Nichtbeachtung der Bauwich-Vorschriften durch den Rechtsvorgänger bindet den Rechtsnachfolger nicht.
    OLG Koblenz
    17.12.1998
  2. 5 W 819/97 - Ordnungsgeld; Geschäftsführer; GmbH; selbständiger Beschwerdegrund; Zulässigkeit; weitere Beschwerde; Vollstreckungsantrag; Anschrift; Klageschrift; Unterlassungsverfügung; Besitzstörung; verbotene Eigenmacht; Organverschulden; Ordnungsmittel
    Leitsatz: 1. Setzt das Erstgericht gegen den Geschäftsführer einer GmbH ein Ordnungsgeld fest und ändert das Zweitgericht im Rechtsmittelzug die Entscheidung dahin ab, daß das Ordnungsgeld nunmehr statt gegen den Geschäftsführer jetzt gegen die GmbH festgesetzt wird, so liegt darin für die GmbH ein neuer selbständiger Beschwerdegrund, der die weitere sofortige Beschwerde (§ 568 II ZPO) zulässig macht. 2. Für das Zwangsvollstreckungsverfahren genügt es, wenn der Gläubiger im Vollstreckungsantrag seine damalige Anschrift angibt, spätere Änderungen der Wohnanschrift, die nicht mitgeteilt werden, führen nicht zur Unwirksamkeit des Vollstreckungsantrages (gegen BGH NJW 1988, 2114 für das Erkenntnisverfahren). 3. Hat der Schuldner Schlösser ausgetauscht, und wird er angehalten, Besitzstörungen (Austausch von Schlössern) zu unterlassen und den Besitz wieder einzuräumen, so handelt es sich um eine Unterlassungsverfügung nach § 890 ZPO. Tauscht der Schuldner gleichwohl die Schlösser aus, und zieht der Gläubiger nunmehr aus, so kann der Schuldner noch bestraft werden (Beuge- und Strafcharakter BVerfGE 58, 159 = NJW 1981, 2457). Es ist auf die Schuld des Organs abzustellen.
    OLG Koblenz
    20.02.1998
  3. 16 Wx 108/98 - ordnungsgemäße Verwaltung; Satellitenanlage; Kauf; Anmietung
    Leitsatz: Die Gemeinschaft kann sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mehrheitlich für die Anmietung einer Satellitenanlage entscheiden, auch wenn diese im Zehnjahresvergleich teurer ist als der Kauf dieser Anlage, sofern nur für die Anmietung sonstige vernünftige wirtschaftliche Gründe sprechen.
    OLG Köln
    07.09.1998
  4. 12 U 227/97 - Wiedereinräumung; Einräumung; Besitz; verbotene Eigenmacht; Doppelvermietung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gemäß § 861 BGB kann grundsätzlich nur gegenüber dem derzeitigen unmittelbaren Besitzer geltend gemacht werden. Der mittelbare Besitzer ist zur Wiedereinräumung des Besitzes nur dann verpflichtet, wenn er dem Kl. den unmittelbaren Besitz entzogen und diesen dann auf den jetzigen unmittelbaren Besitzer übertragen hat. 2. Im Fall der Doppelvermietung einer Sache sind beide Mietverträge voll wirksam. Ist die Mietsache vom Vermieter einem der Mieter überlassen worden, schuldet er dem anderen Mieter grundsätzlich nur Schadensersatz nach § 541 BGB. Ein Anspruch auf Einräumung des Besitzes steht diesem Mieter gegen den Vermieter ausnahmsweise dann zu, wenn er ein besonderes schutzwürdiges Interesse daran hat, eine entsprechende Verurteilung des Vermieters zu erreichen.
    OLG Köln
    26.02.1998
  5. 13 W 38/98 - Leerstand; Pachtentschädigung; Pachtobjekt; fristlose Kündigung; Schadensersatz; Umsatzsteuer; Pachtausfallschaden; Pachtzinsausfall
    Leitsatz: 1. Eine Pachtentschädigung für Leerstandszeiten nach Rückgabe des Pachtobjekts aufgrund fristloser Kündigung durch den Verpächter unterliegt als Schadensersatzleistung, der keine Gegenleistung im Austauschverhältnis gegenübersteht, nicht der Umsatzsteuer. 2. Der Pächter kann sich gegenüber der Schadensersatzforderung des Verpächters nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er das Pachtverhältnis selbst hätte anfechten oder wegen Vertragswidrigkeiten des Verpächters hätte kündigen können, wenn er hiervon in Kenntnis der Anfechtungs-/Kündigungsgründe keinen Gebrauch gemacht hat.
    OLG Köln
    24.11.1998
  6. 16 U 67/97 - Konkurrenzschutz; Hauptartikel; Sortiment; Strumpfboutique
    Leitsatz: Ein sich als Nebenpflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag über gewerbliche Räume ergebender Konkurrenzschutz erfaßt nur die "Hauptartikel" des Konkurrenten, nicht auch das gesamte Nebensortiment (hier: Konkurrenz einer Strumpfboutique mit einem Laden, der in einem breiten Sortiment "günstige Gelegenheiten" aus Überschuß- und Fehlproduktionen aller Art anbietet).
    OLG Köln
    12.01.1998
  7. 16 U 92/97 - Verjährungsfrist; Rückforderung; Mietzins; Bereicherungsrecht; Mangel; Grundfläche; Fläche
    Leitsatz: 1. Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bei überzahltem Mietzins unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB. 2. Hat die überhöhte Angabe der Grundfläche eines Gewerberaums nach den Vorstellungen der Parteien die Höhe des Mietzinses beeinflußt, liegt ein zur Rückforderung des rechtsgrundlos erbrachten Teils des Mietzinses berechtigender Mangel vor. 3. Der Vermieter eines Gewerberaums, der bei seinen Abrechnungen regelmäßig eine Fläche zugrunde legt, von der er weiß, daß sie kleiner als die tatsächliche Fläche ist, kann sich wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens im Rechtsstreit mit dem Mieter nicht auf die größere Fläche zu stützen.
    OLG Köln
    08.06.1998
  8. 16 Wx 126/98 - Verwaltervertrag; Kündigung; wichtiger Grund; Abrechnungsverzögerung
    Leitsatz: 1. Hat die Gemeinschaft den Verwaltervertrag aus wichtigem Grund gekündigt, und ist der Rechtsstreit hierüber noch nicht abgeschlossen, so ist die Gemeinschaft nicht gehindert, den Vertrag aus einem neuen wichtigen Grund abermals zu kündigen. Der Verwalter muß auch diese erneute Kündigung anfechten, damit der entsprechende Beschluß nicht bestandskräftig wird. 2. Die monatelange Verzögerung der Abrechnung von Entnahmen aus dem Gemeinschaftsvermögen ohne detaillierte Begründung für diese Verzögerung stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags dar.
    OLG Köln
    21.09.1998
  9. 16 Wx 12/98 - Prozeßstandschaft; Verwalter; Schadensersatzanspruch; Vorgänger; früherer Verwalter
    Leitsatz: Ist der Gemeinschaft gegen den Verwalter infolge der berechtigten Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Fehlverhaltens des Verwalters ein Schadensersatzanspruch entstanden, so fällt dieser in das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft und kann, auch wenn die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zwischenzeitlich wechseln, von der Gemeinschaft in ihrer aktuellen Zusammensetzung verfolgt werden; denn der Anteil am Verwaltungsvermögen verbleibt im Falle eines Eigentümerwechsels nicht in der Hand des Veräußerers, sondern geht mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück automatisch auf den Erwerber über.
    OLG Köln
    06.02.1998
  10. 16 Wx 137/98 - Zustellung; Gemeinschaft; Bevollmächtigung; Verwalter
    Leitsatz: Zustellungen an die Gemeinschaft können nur dann nicht an den Verwalter erfolgen, wenn die konkrete Gefahr einer Interessenkollision besteht, so daß zu befürchten ist, er werde die Mitglieder der Gemeinschaft nicht zuverlässig unterrichten. Eine bloß abstrakte Gefahr reicht nicht aus.
    OLG Köln
    23.09.1998