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Urteil Zustellung
Schlagworte
Zustellung; Gemeinschaft; Bevollmächtigung; Verwalter
Leitsatz
Zustellungen an die Gemeinschaft können nur dann nicht an den Verwalter erfolgen, wenn die konkrete Gefahr einer Interessenkollision besteht, so daß zu befürchten ist, er werde die Mitglieder der Gemeinschaft nicht zuverlässig unterrichten. Eine bloß abstrakte Gefahr reicht nicht aus.
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