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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 949)
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1 B 1555/97 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Bodenreformgrundstück; einstweilige Anordnung; Streitwert; Bescheinigung über die AntragstellungLeitsatz: 1. Zum Anspruch eines im Zuge der Bodenreform Enteigneten auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG im Wege der einstweiligen Anordnung. 2. Zur Bemessung des Streitwerts im Verfahren nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.VG Schwerin12.03.1998
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9 K 1059/96 - Ersatzgrundstück; Ausschlußfrist; SurrogationsanspruchLeitsatz: 1. Der Antrag auf Zuteilung eines Ersatzgrundstückes unterliegt keiner Ausschlußfrist. Über ihn kann erst entschieden werden, wenn bestandskräftig feststeht, daß eine Rückübertragung wegen § 4 Abs. 2 VermG ausscheidet. 2. Der Berechtigte hat einen Anspruch darauf, daß der derzeitige Eigentümer über den Antrag entscheidet. 3. Zu den Voraussetzungen für die Zuteilung eines Ersatzgrundstückes.VG Potsdam14.12.1998
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2 K 1560/96 - erlernter Beruf; Verfolgungsmaßnahme; Berufliche RehabilitierungLeitsatz: 1. § 1 Abs. 1 BerRehaG erfaßt nicht nur die Eingriffe in einen zum Eingriffszeitpunkt aktuell ausgeübten Beruf. 2. Ein Eingriff in den "erlernten Beruf" kann daher auch dann vorliegen, wenn der politisch Verfolgte aufgrund einer Verfolgungsmaßnahme gehindert war, seinen erlernten Beruf (wieder-) aufzunehmen. 3. Dafür ist maßgeblich auf die berufliche Situation des Verfolgten für den Zeitraum nach dem Eingriff abzustellen, wie sie sich ohne den Eingriff dargestellt hätte.VG Potsdam07.01.1998
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2 K 1650/95 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Unmöglichkeit der Rückübertragung; Grundstückszusammenlegung; Realteilung; Überbau; gewerbliche Grundstücksnutzung durch Liquidationsunternehmen; Einbeziehung in UnternehmenseinheitLeitsatz: 1. Befand sich ein Unternehmen am 29. September 1990 in Liquidation, benötigte es seine Grundstücke nicht zur gewerblichen Nutzung. 2. Die Rückgabe eines Grundstückes ist möglich, solange es katastermäßig existiert. Die Zusammenlegung mit einem anderen Grundstück hindert die Rückgabe ebensowenig wie der Überbau mit einem Geschäftshaus. 3. Die Wiederherstellung des früheren katastermäßigen Zustandes kann durch Realteilung erfolgen. 4. Eine etwaige übergreifende Bebauung kann durch die für den Überbau geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Rechts geltenden Vorschriften geregelt werden.VG Leipzig17.09.1998
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2 K 1596/95 - Redlichkeit; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund; Grundstücksverkehrsgenehmigung; WohnraumzuweisungLeitsatz: Die Erteilung sämtlicher Genehmigungen für den Erwerb von Gebäudeeigentum auf einem volkseigenen Grundstück rechtfertigt jedenfalls dann nicht die Annahme der Redlichkeit der Erwerber, wenn einer von ihnen aufgrund seiner beruflichen Stellung (Stadtbezirksbürgermeister) hätte wissen müssen, daß wesentliche Genehmigungsvoraussetzungen gar nicht vorlagen.VG Leipzig19.02.1998
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2 K 1471/95 - JCC; Antragsbefugnis; Rechtsnachfolge; Redlichkeit; redlicher Erwerb; Einzelfallunrecht; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verein; Verfolgungsvermutung, jüdischer Sportverein; VerkaufserlösLeitsatz: 1. Zur Antragsbefugnis der Conference on Jewish Material Claims against Germany. 2. Zur Berechtigung und Rechtsnachfolge eines verfolgungsbedingt aufgelösten Vereins. 3. Für die Frage der Redlichkeit kommt es allein auf die Person des gegenwärtigen Rechtsinhabers an. 4. Zur Bestimmung des "Einzelfallunrechts".VG Leipzig29.10.1998
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2 K 1339/95 - Berechtigter; Schädigungstatbestand; Überschuldung wegen nicht kostendeckender Miete; Gesamtnachlass; ErbausschlagungLeitsatz: Die Überschuldung als Voraussetzung für den Schädigungstatbestand kann nicht daraus hergeleitet werden, daß zwar nicht das Grundstück, wohl aber der mehrere Grundstücke enthaltende Gesamtnachlaß überschuldet war.VG Leipzig25.06.1998
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2 E 442/98.GE - Rückübertragungsbescheid; Rücknahme; begünstigender Verwaltungsakt; Eigentumsübergang; Vormerkung; sofortige VollziehbarkeitLeitsatz: 1. Ordnet die Behörde die sofortige Vollziehbarkeit eines Bescheides an, mit dem ein unanfechtbarer Verwaltungsakt, der die Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück aussprach, zurückgenommen wird, wird analog § 34 Abs. 1 Satz 1 VermG der ursprüngliche Verfügungsberechtigte Eigentümer. Der durch den Rückübertragungsbescheid Begünstigte verliert seine Eigentümerposition. 2. Analog § 34 Abs. 1 Satz 3 VermG gilt jedoch zugunsten desjenigen, der durch die Rückübertragung begünstigt worden war, eine Vormerkung als genehmigt.VG Gera23.07.1998
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3 K 414/98 - Ausreiseverkauf; Wohnraumzuweisung; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; MachtmissbrauchLeitsatz: 1. Wird die Ausreise aus der DDR davon abhängig gemacht, daß die Immobilien an DDR-Bewohner veräußert werden, so ist das machtmißbräuchlich. 2. Zur Frage der Redlichkeit bei Verstoß gegen die VO zur Lenkung des Wohnraums vom 14. September 1967 und bei persönlichen Kontakten zu dem Bürgermeister der Gemeinde. 3. Zur DDR-Praxis bei der Auswahl eines Käufers.VG Dresden02.07.1998
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7 K 1865/96 - Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs; Restitutionsanspruch; Anmeldefrist; Vertreter; GenehmigungLeitsatz: 1. Der Anmelder eines Rückübertragungsanspruchs muß spätestens im Zeitpunkt des Ablaufs der Anmeldefrist eine Berechtigtenstellung erworben haben. 2. Die Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs durch einen vollmachtlosen Vertreter kann nach Ablauf der Anmeldefrist durch den Vertretenen nicht mit heilender Wirkung im Hinblick auf die anspruchsausschließende Wirkung des Fristablaufs genehmigt werden.VG Chemnitz20.11.1998