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Urteil Berechtigter
Schlagworte
Berechtigter; Schädigungstatbestand; Überschuldung wegen nicht kostendeckender Miete; Gesamtnachlass; Erbausschlagung
Leitsatz
Die Überschuldung als Voraussetzung für den Schädigungstatbestand kann nicht daraus hergeleitet werden, daß zwar nicht das Grundstück, wohl aber der mehrere Grundstücke enthaltende Gesamtnachlaß überschuldet war.
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