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Suchergebnis Urteilssuche (441 - 450 von 949)

  1. 62 S 401/97 - Instandsetzung; Gasanschluß; Brand; Gasherd; Instandhaltung; Gasetagenheizung
    Leitsatz: Ist die Mietwohnung mit einem Gasanschluß für Etagenheizung, Warmwasserboiler und Küchenherd ausgestattet, ist der Vermieter nach einem Brand im Rahmen seiner Instandsetzungspflicht zur Aufrechterhaltung dieses Standards verpflichtet.
    LG Berlin
    28.05.1998
  2. 307 T 52/98 - einstweilige Verfügung; Untermieterlaubnis; Erlaubnis; Untermiete
    Leitsatz: Der Anspruch auf Erteilung einer Untermieterlaubnis kann grundsätzlich nicht im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden.
    LG Hamburg
    27.05.1998
  3. 5 S 421/97 - Mietminderung; Minderung; Mangel; Geruchsbelästigung; Essensgerüche; Zigarettenrauch; fristlose Kündigung
    Leitsatz: Das Eindringen von Essensgerüchen und Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung, das wegen der biophysikalischen Bauweise des Gebäudes unabwendbar ist, begründet einen Mangel, der zur Mietminderung (hier: um 20 %) und zur fristlosen Kündigung berechtigt.
    LG Stuttgart
    27.05.1998
  4. 64 S 266/97 - Geschuldete Heiztemperaturen; Warmwasser ohne Vorlauf; erneute Mängelrüge nach Reparatur
    Leitsatz: 1. Enthält der Mietvertrag über eine Wohnung mit Heizung keine Regelung über die Heizperiode , so gilt ergänzend dafür der übliche Zeitraum der Beheizung vom 1.10. bis zum 30.4. des Folgejahres. Die vom Vermieter in dieser Zeit geschuldeten Raumtemperaturen betragen : a) 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr für Wohnräume 20 Grad Celsius b) 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr für Bad und Toilette 21 Grad Celsius c) 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr in allen Räumen 18 Grad Celsius. Ist das Bad der Wohnung ohne Heizkörper vermietet worden, wird dessen Beheizung nicht geschuldet. 2. Die Warmwasserversorgung einer Wohnung ist nur dann mangelfrei, wenn eine Warmwassertemperatur von 4o Grad Celsius ohne zeitlichen Vorlauf gewährleistet ist. 3. Hat der Vermieter nach Mängelrüge den Mangel unstreitig beseitigt, macht der Mieter jedoch danach einen neuen Mangel an dem reparierten Wohnungsteil geltend, so muß er diesen neuen Mangel im einzelnen darlegen und beweisen.
    LG Berlin
    26.05.1998
  5. 64 S 38/98 - Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel
    Leitsatz: 1. Die Formularklausel in einem Wohnungsmietvertrag "Der Mietvertrag ist für die Zeit vom ... bis zum ... fest abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens bis zum... unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt wird." ist wirksam. 2. Handelt es sich um einen Staffelmietvertrag von mehr als vier Jahren, ist die Klausel unbedenklich, wenn dem Mieter ein vertragliches Kündigungsrecht zum Ablauf des vierten Jahres eingeräumt ist. 3. Die Kündigung wegen verweigerter Untervermietungserlaubnis ist bei Schweigen des Vermieters auf einen entsprechenden Antrag des Mieters erst zulässig, wenn die dem Vermieter gesetzte angemessene Frist abgelaufen ist. Eine Frist von acht Tagen ist zu kurz.
    LG Berlin
    26.05.1998
  6. 4 O 825/98 - Beitrittsklausel zur Werbegemeinschaft
    Leitsatz: Eine mietvertragliche Verpflichtung ist unwirksam, wonach der Mieter einer zukünftig zu gründenden Werbegemeinschaft in einem Einkaufszentrum beizutreten hat.
    LG Erfurt
    20.05.1998
  7. 14 O 556/97 - Kein Sachenrechtsbereinigungsgesetz für KoKo-Tarnfirmen - Räumungsanspruch des Eigentümers
    Leitsatz: 1. Die Räumungsklage nach § 985 BGB kann mit der negativen Feststellungsklage nach § 108 Abs. 1 Sachenrechtsbereinigungsgesetz verbunden werden. 2. Ein unselbständiger Baubetrieb des KoKo Imperiums ist vom Anwendungsbereich des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ausgeschlossen. 3. Ein als GmbH gegründeter Rechtsnachfolger eines KoKo-Betriebes ist auch vom Anwendungsbereich des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ein ausgeschlossenes (KoKo)-Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 SachenRBerG. 4. Das KoKo-Unternehmen bzw. dessen Rechtsnachfolger hat das Grundstück zu räumen, weil ihm kein Besitzrecht nach dem SachenRBerG zusteht oder wenn es sich nicht auf einen wirksamen Nutzungsvertrag berufen kann. 5. Eine Vereinbarung zwischen dem KoKo Unternehmen und dem früheren Pächter des Grundstückes (Ministerium für Außenhandel) begründet kein Besitzrecht gegenüber dem Eigentümer.
    LG Frankfurt/Oder
    20.05.1998
  8. 62 T 33/98 - Einwand der Erfüllung unbeachtlich
    Leitsatz: Der Schuldner kann den Einwand, er habe seine rechtskräftig festgestellte Verpflichtung (hier: auf Entfernung einer Parabolantenne) erfüllt, nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen.
    LG Berlin
    20.05.1998
  9. 63 S 482/97 - Mietpreisüberhöhung und Mangellage 1994 in Berlin; Mietspiegel als alleiniges Beweismittel
    Leitsatz: 1. Für modernisierte Altbauwohnungen waren in Berlin 1994 keine Anhaltspunkte für eine Entspannung des Wohnungsmarkts erkennbar. 2. Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Mietpreisüberhöhung allein nach dem Mietspiegel zu ermitteln.
    LG Berlin
    19.05.1998
  10. 2/17 S 465/97 - verbotene Eigenmacht; Besitzstörung; Wasserversorgung; Einstellung; Liefersperre; Wasserliefervertrag; Leistungsverweigerungsrecht
    Leitsatz: 1. Stellt ein Wasserversorgungsunternehmen die Wasserversorgung eines Mehrfamilienhauses wegen Zahlungsverzugs des Vermieters und Vertragspartners des Wasserliefervertrages ein, liegt darin die Zurückhaltung einer Leistung und kein Eingriff in den geschützten Besitzbereich der Mieter. 2. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen einer Wasserliefersperre gem. § 33 Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. §§ 273, 320 BGB vor, ist ein Lieferanspruch oder ein Anspruch der Mieter auf Unterlassen der Liefersperre weder unter dem Gesichtspunkt verbotener Eigenmacht noch wegen der Auswirkungen der Sperre auf die Mieter gegeben. 3. In Anbetracht des einem Versorgungsunternehmen grundsätzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechts müssen ganz besondere Umstände vorliegen, um einen Mißbrauchstatbestand bei der Ausübung dieser Rechtsposition zu begründen.
    LG Frankfurt a. M.
    15.05.1998