« zurück zur Suche
Urteil Mietpreisüberhöhung und Mangellage 1994 in Berlin
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung und Mangellage 1994 in Berlin; Mietspiegel als alleiniges Beweismittel
Leitsätze
1. Für modernisierte Altbauwohnungen waren in Berlin 1994 keine Anhaltspunkte für eine Entspannung des Wohnungsmarkts erkennbar. 2. Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Mietpreisüberhöhung allein nach dem Mietspiegel zu ermitteln.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat