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7 U 83/96 - Behinderte; Lärm; Geräusch; Wesentlichkeit; Nachbar; Tonbandaufzeichnung; Verwertung; BeweismittelLeitsatz: 1. Maßstab für die Duldungspflicht nach § 906 Abs. 1 BGB ist das Empfinden des "verständigen" Durchschnittsmenschen, was bedeutet, daß nicht allein auf das Maß der objektiven Beeinträchtigung abzustellen ist, sondern auch wertende Momente in die Beurteilung einzubeziehen sind (im Anschluß an BGHZ 120, 239 [255] = NJW 1993, 925 = LM H.5/1993 § 823 [Dd] BGB Nr. 22; BGHZ 121, 248 [255] = NJW 1993, 1656 = LM H.9/1993 § 906 BGB Nr. 90). Insbesondere sind hier die spezifischen Belange der Behinderten zu berücksichtigen; das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG entfaltet insoweit Ausstrahlungswirkung. 2. Im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG muß von einem verständigen Durchschnittsmenschen im nachbarschaftlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen eine erhöhte Toleranzbereitschaft eingefordert werden. Dies bedeutet aber nicht, daß den Interessen der Behinderten schlechthin der Vorrang vor den berechtigten Belangen ihrer Nachbarn gebührt. Das Toleranzgebot endet, wo nach umfassender Abwägung zwischen Art und Ausmaß der Beeinträchtigung einerseits und den hinter der Geräuschbelästigung stehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann. 3. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen kommt es nicht allein auf die Dauer und die Lautstärke, sondern auch auf die Art der Geräusche an. Insoweit ist zu berücksichtigen, daß Lautäußerungen geistig schwer behinderter Menschen auch von solchen Bürgern als sehr belastend empfunden werden können, die sich gegenüber Behinderten von der gebotenen Toleranz leiten lassen. 4. Tonbandaufzeichnungen über Lautäußerungen ausschließlich nichtverbaler Art, die jedenfalls für Außenstehende keinen Informationsgehalt haben und keiner bestimmten Person zugeordnet werden können, sind ein zulässiges Beweismittel.OLG Köln08.01.1998
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5 U 116/97 - Bodenreformgrundstück, Bodenreformkennzeichnung, Landwirtschaftsgrundstück, Zuweisung an Erben, Erlösauskehr, Besserberechtigter, Verjährung, Verkürzung der VerjährungsfristLeitsatz: I. Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB ist eine Auffangvorschrift, von der alle Grundstücke, die nicht unter Art. 233 § Abs. 2 Nr. 1 EGBGB fallen, unabhängig von der Art der derzeitigen oder am 15. März 1990 ausgeübten Nutzung erfaßt werden. II. Der Zahlungsanspruch gem. Art. 233 § 16 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 4 S. 1 EGBGB i. V. m. § 281 BGB verjährt gem. Art. 233 § 14 EGBGB mit dem Ablauf des 2. Oktober 2000, wenn nicht zugunsten des Fiskus eine Vormerkung nach Art. 233 § 13 a EGBGB eingetragen worden ist. Aus Art. 233 § 14 EGBGB ergibt sich neben dem Fall der Eintragung der Vormerkung zugunsten des Fiskus kein weiterer Fall der Verkürzung der Verjährungsfrist.OLG Brandenburg08.01.1998
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3 Wx 503/97 - Eigentümerbeschluß; gerichtliche Geltendmachung; Wohngeldrückstand; ErmächtigungLeitsatz: Ein vorheriger Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht erforderlich, wenn sämtliche Wohnungseigentümer - mit Ausnahme des Schuldners - einen Miteigentümer auf Zahlung rückständigen Wohngeldes und seines Anteils an einer beschlossenen Sonderumlage in Anspruch nehmen.OLG Düsseldorf07.01.1998
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2 W 109/97 - Bruchteilsgemeinschaft; Verwaltungszuständigkeit; gemeinschaftsbezogen; Wohnungseigentümer; Beseitigungsansprüche; DurchsetzungLeitsatz: Für die Durchsetzung von Ansprüchen nach § 1004 BGB aus Instandhaltungs- und/oder Veränderungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum gegen die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht die Verwaltungszuständigkeit aller Wohnungseigentümer. Einzelne Miteigentümer sind ohne entsprechenden Gemeinschaftsbeschluß nicht zur Verfolgung solcher Ansprüche berechtigt.OLG Schleswig05.01.1998
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6 S 206/97 - Parabolantenne, kein Anspruch bei vorhandenem BreitbandkabelanschlussLeitsatz: Deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft haben, auch wenn ein Familienmitglied geistig behindert ist und nur wenig Deutsch versteht, gegen ihren Vermieter keinen Anspruch auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne, wenn sie über den vorhandenen Breitbandkabelanschluß und mit Hilfe einer Zusatzeinrichtung für digitales Fernsehen insgesamt drei türkischsprachige Programme empfangen können.LG Lübeck29.12.1998
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4 S 45/98 - Pachtverhältnis; AGB; fristlose Kündigung; Fertigstellung; unangemessene Benachteiligung; Nichtüberlassung; PachtobjektLeitsatz: Die Formularklausel, daß das Pachtverhältnis mit der Fertigstellung des Gebäudes beginnt, ist auch einem Kaufmann gegenüber unwirksam.LG Mannheim23.12.1998
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6 S 163/98 - Wasserzähler; Meßdifferenzen; Wasserkosten; Hauptwasserzähler; VerbrauchsmengeLeitsatz: Überschreitet die vom Hauptwasserzähler gemessene Verbrauchsmenge die Summe der durch die Einzelzähler angezeigten Verbrauchsmengen der Wohnungen bis zu 20 %, so kann der Vermieter nach dem Verhältnis der Anzeige der Wohnungszähler die Wasserdifferenz umlegen. Eine Meßdifferenz über 20 % schließt jegliche Umlage einer Unterschiedsmenge aus.LG Braunschweig22.12.1998
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16 S 185/98 - Fernwärme; Modernisierung; Heizkostenverordnung; ordnungsgemäße Wirtschaftsführung; WirtschaftlichkeitLeitsatz: 1. Ein Vermieter von Wohnungen, die mit Öfen oder Einzelgasheizungen beheizt werden, kann im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen ohne Zustimmung der Mieter einem Dritten die Errichtung einer Zentralheizungsanlage und die Versorgung des Hauses mit Fernwärme übertragen sowie die anfallenden Gesamtkosten der Lieferung auf die Mieter umlegen. 2. Das Gebot ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung verpflichtet den Vermieter nicht, den jeweils billigsten Anbieter zu beauftragen. Er darf jedoch keine durchschnittlichen Kosten verursachen. Die Kosten des Fernwärmebezugs sind mit den Kosten eines Eigenbetriebs nicht zu vergleichen, da beide Versorgungsformen zulässig sind. 3. Enthält ein Mietvertrag keine Regelung über die Umlage der Heizkosten, kann eine konkludente Vereinbarung über deren Umlagefähigkeit durch die jahrelange Zahlung der Heizkostenvorschüsse und Abrechnungssalden durch den Mieter zustande kommen.LG Frankfurt/Oder18.12.1998
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5 S 187/97 - Wesentlichkeitsgrenze; Stichtagsvermieter; raumbezogen; laufende Aufwendungen; StichtagsberechtigungLeitsatz: Wer nach dem 31. August 1993 Wohnraum erwirbt, der vor dem 1. Januar 1991 fertiggestellt worden ist, ist nicht zur Erhebung eines die Wesentlichkeitsgrenze übersteigenden Mietzinses berechtigt.LG Heidelberg18.12.1998
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3 S 114/98 - Betriebskosten; Mischnutzung; gewerbliche Nutzung; UmlageLeitsatz: Betriebskosten eines Gebäudes, deren Entstehung auf der überwiegend gewerblichen Mietnutzung des Gebäudes beruht, können nicht formularmäßig wirksam auf den Wohnungsmieter umgelegt werden.LG Freiburg17.12.1998