« zurück zur Suche
Urteil Wesentlichkeitsgrenze
Schlagworte
Wesentlichkeitsgrenze; Stichtagsvermieter; raumbezogen; laufende Aufwendungen; Stichtagsberechtigung
Leitsatz
Wer nach dem 31. August 1993 Wohnraum erwirbt, der vor dem 1. Januar 1991 fertiggestellt worden ist, ist nicht zur Erhebung eines die Wesentlichkeitsgrenze übersteigenden Mietzinses berechtigt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat